Der Handel über Häfen – wie hier in Liverpool – wurde durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union deutlich komplizierter. Foto: dpa/Peter Byrne

Der Export nach Großbritannien macht Firmen im Südwesten seit dem Brexit mehr Arbeit, verursacht Zusatzkosten und Unsicherheiten.

Stuttgart - Ab wann braucht ein Produkt für den Export nach Großbritannien das neue britische Kennzeichen? Wer ist bei der Ein- und Ausfuhr von Waren für was verantwortlich – also wer bestellt die Spedition, wer meldet bei welchem Zoll die Sendung an? Wie hoch sind eigentlich die Zollsätze? Und gelten europäische Schutzrechte wie Patente oder Marken weiterhin für das Vereinigte Königreich oder nicht?

 

Diese Fragen treiben viele Verantwortliche in baden-württembergischen Firmen um, wie sich beim virtuellen Wirtschaftskongress „BW meets UK“ am Mittwoch zeigte. Dabei brachte Bernhard Schuster vom Kompetenzzentrum Großbritannien der IHK Rhein-Neckar die Schwierigkeiten seit dem Austritt des Inselstaates aus der EU auf den Punkt: „Es gibt jetzt deutlich mehr Formalismen. Das ist für die Unternehmen mit Zusatzarbeit, Zusatzkosten und teilweise auch mit Unsicherheiten verbunden.“

Neues Produkt-Kennzeichen wird nötig

Die Probleme lägen in den komplexen Vorschriften zum Warenverkehr, im zusätzlichen Aufwand für Ein- und Ausfuhranmeldungen, in überlasteten Grenzkontrollen. Registrierungen, die inzwischen verpflichtend seien, würden zudem oft noch nicht korrekt vorgenommen, sodass nachgearbeitet werden müsse. Der Mangel an Lkw-Fahrern käme ebenfalls dazu, außerdem sei das Reisen schwieriger geworden – gerade, wenn Unternehmen aus der EU Dienstleistungen in Großbritannien anbieten wollten.

Ein weiteres Thema sei das neue Kennzeichen UKCA, das bald auf vielen Produkten angebracht werden muss, um sie nach Großbritannien zu exportieren. Dort wird das europäische CE-Zertifikat ab 2023 nicht mehr anerkannt. Beide Kennzeichen dienen als eine Art Reisepass für Produkte: Sie bescheinigen, dass die vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Umwelt und Gesundheit eingehalten werden. Die Umstellung von CE auf UKCA bedeutet für Unternehmen einen weiteren Zertifizierungsprozess und in Zukunft womöglich neue Standards, die sie einhalten müssen.

Sonderfall Nordirland noch unklar

Nicht auf alle Fragen gibt es schon Antworten. So sagte Marc Bauer von der IHK Region Stuttgart in Bezug auf den Warenverkehr mit Nordirland: „Ehrlich gesagt, ist es immer noch ein bisschen rätselhaft, wie das in der Praxis langfristig funktionieren soll.“ In vielen Bereichen wird Nordirland weiterhin behandelt wie ein EU-Mitglied und damit wie ein Teil des europäischen Binnenmarkts, um Kontrollen an der inneririschen Grenze zu vermeiden.

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Kurz nach Inkrafttreten des neuen Handelsabkommens im Januar seien, so Bauer, die meisten Fragen von Firmen gekommen, seither hielten sie sich aber in Grenzen. Schuster betonte indes angesichts der komplexen Regelungen und der weiteren Stufen, die noch in Kraft treten werden: „Wir erwarten, dass Unternehmen auch langfristig Beratungsbedarf haben werden.“

Was sich wann ändert

Brexit
 Infolge des Austritts von Großbritannien aus der EU änderten sich schrittweise die Vorgaben für den Handel. Am 1. Januar 2021 trat das neue Handelsabkommen vorläufig, am 1. Mai endgültig in Kraft. Seitdem sind wieder Einfuhrkontrollen notwendig, Großbritannien gilt als Drittland.

Stufen
 Zum 1. Januar 2022 werden wieder Einfuhranmeldungen für Waren beim Zoll notwendig. Ab dem 1. Juli 2022 gilt die Endstufe des sogenannten „UK Border Operating Model“, bis dahin will Großbritannien die Zollabfertigung inklusive aller spezialisierten Zollstellen fertig hochgefahren haben. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann nur noch das britische Produktkennzeichen.