17 private Eigentümer und die Gemeinde Plüderhausen sind am Verfahren beteiligt. Foto: Pascal Thiel

In Walkersbach, einem Teilort von Plüderhausen, startet nun die Flurbereinigung auf einem rund zwei Hektar großen Areal.

Plüderhausen - Ein Feldweg, der zwar in der Katasterkarte eingezeichnet ist, tatsächlich aber gar nicht existiert. Oder ein Schotterweg, der in den 1950er-Jahren auf Privatgrundstücken angelegt wurde, aber in keiner amtlichen Karte zu finden ist: Das seien einige der Fragen, die sich ihm und dem Bauamtsleiter Ludwig Kern bezüglich des Gewanns Reutehau im Teilort Walkersbach gestellt hätten, berichtet der Plüderhäuser Bürgermeister Andreas Schaffer.

Zwischen Talstraße und Kirchweg ist dort die Flur nicht ganz gesetzeskonform geordnet. Ein klarer Fall, sagt dazu Gerd Holzwarth, der Leiter der unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt: „Die einzige und zugleich einfachste Lösung ist ein Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.“ Quasi als Startschuss für ein solches Verfahren im ungeordneten Walkersbacher Gewann hat Holzwarth dem Rathauschef jetzt die sogenannten Anordnungsunterlagen für die Flurbereinigung überreicht.

Zwölf Privateigentümer und die Gemeinde beteiligt

Zwölf private Grundstücksbesitzer und die Gemeinde Plüderhausen sind mit 17 Flurstücken auf einer Gesamtfläche von 2,2 Hektar an dem Verfahren beteiligt. Er freue sich, sagt Schaffer, dass dort nun Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden könne: „Ich bin froh, dass wir Unterstützung vom Landratsamt erhalten, das als neutraler Mittler zwischen den Interessen der Eigentümer und der Gemeinde auftritt.“

Schon im Vorfeld des Verfahrens hatte es verschiedene Gespräche mit allen Betroffenen gegeben. „Jeder Eigentümer hat unsere Vorschläge zur Neugestaltung akzeptiert und schon eine Vereinbarung über die Form der neuen Flurstücke unterschrieben“, berichtet der Flurbereinigungsingenieur Holzwarth und zeigt sich mit dem Stand der Dinge zufrieden. Nach einer einmonatigen Rechtsmittelfrist könne aus den Reihen der Eigentümer nun ein Vorsitzender gewählt werden, der dann im weiteren Verfahren deren Interessen vertritt. „Ein Kandidat ist dafür schon gefunden“, sagt Holzwarth.

Bis zum Ende dieses Jahres sollen die notwendigen Vermessungsarbeiten vor Ort im Walkersbacher Reutehau abgeschlossen werden. Dann könnten, so erwartet Holzwarth, „im nächsten Jahr alle erforderlichen rechtlichen Regelungen getroffen werden“.