Zwischen Plüderhausen und Urbach sind derzeit Vermessungstrupps unterwegs. Was dahinter steckt und warum einige Grundstücksbesitzer darüber nicht allzu erfreut sind, lesen Sie hier.
Genau drei Jahre ist es her, dass das Hochwasserrückhaltebecken zwischen Urbach und Plüderhausen feierlich eingeweiht wurde. Doch mit dem Festakt, zu dem damals auch der Umweltminister Franz Untersteller kam, ist das Projekt noch nicht komplett abgeschlossen. Denn der Bau der Dämme und des sogenannten Durchlassbauwerks brauchte damals Flächen. Enteignungen gab es dafür keine, der Wasserverband Rems kaufte stattdessen viele Grundstücke auf. Manche Landwirte, deren Äcker jetzt unter dem Damm liegen, bekamen auch finanzielle Entschädigungen. Nun läuft jedoch eine Flurbereinigung, die Grenzen in dem 77 Hektar großen Gebiet neu zieht.
Wer dieser Tage entlang der Rems oder auf den Feldern zwischen Urbach und Plüderhausen unterwegs ist, kann die Geodäten mit GPS-Rovern und Tachymetern bei ihrer Arbeit sehen. Manch ein Grundstücksbesitzer oder -pächter schaut genau hin. Denn die Pflöcke und Marksteine, die in den Boden gehauen werden, markieren die neuen Grenzen zwischen den Flurstücken. 2000 neue Grenzpunkte setzen die Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde. Deren Aufgabe ist es, die am besten verträglichen Lösungen für die neue Verteilung der Grundstücke zu finden. Das ist kein leichtes Unterfangen: An dem Verfahren beteiligt sind insgesamt 168 Grundstückseigentümer mit insgesamt 421 Flurstücken – es handelt sich um Äcker, Wiesen, Streuobstwiesen, aber auch um einen Reitplatz, den See eines Angelsportvereins, ein paar Wohnhäuser und sogar Teile eines Gewerbegebiets.
Durch die Flurbereinigung deutlich weniger Flurstücke
„Im Prinzip nehmen wir einen Radiergummi, schauen uns die Gegebenheiten an und teilen die Grundstücke neu ein“, erklärt Gerd Holzwarth. Der Diplom-Vermessungsingenieur leitet beim Landratsamt das Dezernat für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung. Nicht alle Betroffenen müssten damit rechnen, dass sich für sie etwas ändere: Die Flurstücke mit dem Reitplatz, dem See, den Wohnhäusern und den Gewerbebetrieben etwa blieben in der bisherigen Hand. Das gelte großteils auch für die Streuobstwiesen. Bei Äckern und Wiesen wird sich jedoch einiges ändern.
Holzwarth betont, Gerechtigkeit sei dabei wichtig. „Alles geschieht nach juristisch prüfbaren Vorgaben.“ Ausschlaggebend sei nicht nur die Größe und Art eines Flurstücks: „Wir bewerten auch unter anderem die Qualität des Bodens.“ Wer durch die Flurbereinigung einen kleineren Acker bekommt, erhält dafür einen mit besserem Boden. Und verschlechtert sich die Bodenqualität für einen Landwirt, bekommt er im Gegenzug mehr Fläche. Die Zahl der Flurstücke reduziert sich durch die Bereinigung deutlich auf 250. Durch sie wird es auch weniger der typischen „schwäbischen Hosenbendel“ geben – Grundstücke, die bei Vererbungen geteilt und immer schmaler wurden.
Sogar die Grenze zwischen Urbach und Plüderhausen wurde geändert
Im Zuge der Neuordnung verschiebt sich sogar die Grenze zwischen den beiden Gemeinden, wenn auch nur geringfügig. Böses Blut zwischen den Rathäusern Urbach und Plüderhausen gab es allerdings deswegen nicht: Die Gemeinderäte der zwei Kommunen haben das Ganze abgesegnet, keine von beiden hat einen wesentlichen Vor- oder Nachteil durch den anderen Grenzverlauf.
Ganz so einvernehmlich werden aber wohl nicht alle Änderungen über die Bühne gehen. Unweit des Vermessungstrupps arbeitet beispielsweise ein Mann auf seinem Stückle. Von der Flurbereinigung hält er nicht allzu viel: „Bei unserem Acker würde uns rund die Hälfte fehlen“, moniert er und sagt mit Blick auf die Vermessungstrupps: „Die hauen ja schon feste Marksteine ein.“ Das Vorgehen der Behörden empfinde er als „grob unkommunikativ“.
Gerd Holzwarth sieht das freilich anders. Er verweist auf vergangene Informationsveranstaltungen, darauf, dass in den Jahren 2021 und 2022 die Eigentümer der Grundstücke durch Fragebögen und persönliche Gespräche ihre Wünsche hätten äußern können. Am 25. September wird wieder eine Veranstaltung stattfinden, bei der die Stücklesbesitzer über die neuen Grenzen informiert werden. Die Grundstücksbesitzer haben als Teilnehmergesellschaft einen sechsköpfigen Vorstand gewählt, der ihre Interessen vertreten soll.
Mit Gegenwind für die neu zugeschnittenen Grundstücke rechnet man bei der Flurbereinigungsbehörde durchaus: „Die Standardkritik ist immer, jeder habe ein schlechteres Flurstück bekommen. Dabei kann das nicht sein – schließlich haben wir das Gebiet ja nicht verändert“, sagt Holzwarth. Er schätzt dennoch, dass es zu wenigen Widersprüchen gegen die neu gezogenen Grundstücksgrenzen kommen wird. Denn der Rechtsweg steht den Betroffenen offen: „Das ist ja ein gestuftes Verwaltungsverfahren. Nach jedem Abschnitt gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, wenn die Eigentümer mit den Festsetzungen nicht einig sind“, sagt Holzwarth. Er sei zuversichtlich, dass die Behörde wenige Widersprüche bekomme und diese meist selbst lösen könne, ohne dass die Beteiligten vor Gericht zu ziehen brauchen.
Ab dem 23. Oktober müssten dann die Flächen in ihren neuen Grenzen bewirtschaftet werden, betont der Dezernent. Wichtig ist dabei: Zunächst ändert sich nur die Nutzung, noch nicht das Eigentum. Denn die Grundbücher und Kataster werden erst aktualisiert, wenn der Flurbereinigungsplan rechtskräftig ist.