Der Schulausflug ist für viele Lehrer nicht nur anstrengend, sondern auch teuer. Foto: Mauritius

Das Budget für Studienreisen reicht nicht, wenn Lehrer nicht auf ihre Reisekosten verzichten. Doch das ist jetzt verboten. Jetzt verhandeln Kultus- und Finanzministerium. Doch bis es eine Lösung gibt, hängen die Schulen in der Luft.

Stuttgart - An den Schulen in Baden-Württemberg werden ab sofort viele Klassenfahrten ausfallen, befürchtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Die grün-schwarze Landesregierung ist nicht bereit, mehr Geld für den Wandertag oder die Studienfahrt nach Berlin auszugeben“, klagt Doro Moritz, die Landesvorsitzende der GEW. „Die Bildungspolitik der Regierung Kretschmann ist ärmlich“, sagt sie und verweist auf sprudelnde Steuereinnahmen des Landes. Doch vielen Schulen werde es oft nicht mehr möglich sein, einmal im Jahr in die Wilhelma oder ins Schullandheim zu fahren.

Ministerium nimmt Schulleitungen in die Pflicht

Auslöser der Aufregung ist ein Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen, „vorerst keine Reisen mehr zu genehmigen“, die die Schule nur finanzieren kann, „wenn die Lehrkräfte auf eine Reisekostenvergütung ganz oder teilweise verzichten“. Nicht wenige Lehrer hatten ihre Reisekosten teilweise selbst getragen, damit die Schulen mehr Ausflüge oder Studienfahrten anbieten können. „Wenn ich auf Studienreise mit meinen Schülern bin, mache ich eine Menge Überstunden und muss dafür noch bezahlen“, stöhnt etwa eine Gymnasiallehrerin aus Oberschwaben. Diese Praxis hatte das Bundesverwaltungsgericht im Oktober beanstandet.

Michael Burgenmeister, Sprecher der Direktorenvereinigung Nordwürttemberg, bestätigt die Aussage der Lehrerin. „Es gehört viel Enthusiasmus dazu, mit auf Studienfahrt zu gehen“, sagt der Schulleiter. „Die allermeisten Lehrer müssen auf die Reisekosten verzichten, sonst würden viele Reisen nicht zustande kommen“, berichtet er aus der Praxis. Für sein Gymnasium mit 1000 Schülern und 95 Lehrern bekommt der Schulleiter im ganzen Jahr 2019 exakt 3127 Euro für das Reisekostenbudget. Machen vier Klassen mit acht Lehrern eine Studienfahrt für 300 Euro nach Berlin, bleiben für alle anderen Ausflüge 700 Euro, rechnet der Schulleiter vor. Bei Gymnasien sei die Lage prekärer als in anderen Schularten. „Wir können nicht mit der Kursstufe auf den Schulbauernhof gehen.“ Man wolle etwa auch Sprachreisen anbieten.

Realschule sieht Nachfragebedarf

Für ihre Realschule mit 700 Schülern in Überlingen stellt die Schulleiterin Karin Broszat denn auch zumindest bislang keine Probleme fest. „Wir sehen darauf, dass die Begleitpersonen kostenlose Übernachtungen bekommen.“ Wenn Lehrer doch bezahlen müssten, reiche das Budget aus, etwa um mit den siebten Klassen eine Woche ins Donautal zu fahren, oder mit den neunten eine Woche in Holland zu segeln. Doch „Nachfragebedarf“ ist bei der Rektorin schon entstanden.

Gleich am Montag will sie, ebenso wie Michael Burgenmeister, beim Kultusministerium nachhaken. Burgenmeister hat den Brief offiziell noch gar nicht gesehen. Aber für ihn ist klar, so ,wie sich das Ministerium das vorstellt, geht es nicht. Das Budget sei nicht auskömmlich, wenn die Lehrer nicht verzichten dürften.

Kultusministerium sagt Unterstützung zu

Eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erklärt, „selbstverständlich“ werde das Land Wandertage oder Studienfahrten weiter unterstützen. „Wir lassen die Lehrerinnen und Lehrer nicht auf ihren Kosten sitzen“, betont die Sprecherin. Jetzt werde man aber die Konsequenzen aus dem Urteil prüfen und zusammen mit dem Finanzministerium eine Lösung suchen. So lange können die Schulleiter nicht warten. „Wir haben ein Jahr Vorlauf für die Buchungen“, betont Burgenmeister und hofft auf eine zügige Lösung mit dem Finanzministerium.

Mindestens das doppelte Budget hält er für notwendig, wenn die Lehrer nicht mehr verzichten dürfen. Und noch eins ist ihm wichtig: Selbst wenn die Lehrkräfte Kosten erstattet bekommen, zahlen sie drauf. Die Sätze sind seit Jahrzehnten unverändert. „Wenn das Schullandheim mehr als 32 Euro für die Vollpension verlangt, wird nicht der gesamte Betrag erstattet“, hält Burgenmeister fest. Die Direktorenvereinigung fordert eine zeitgemäße Anpassung der Sätze. Dass beamtete Lehrer, die Teilzeit arbeiten, für die Reisen keine Mehrarbeit geltend machen dürfen, ist für Burgenmeister eine weitere Facette in dem Gesamtbild, dass „bei den Reisen vieles seit Jahren schiefläuft“.

Schützenhilfe kommt von der Opposition. Die FDP kritisiert, statt die Sätze anzupassen, schiebe das Ministerium den Schulleitern die Verantwortung zu. Die SPD erwartet, dass das Engagement der Lehrer bei Klassenfahrten endlich wertgeschätzt werde.

Verteilung der Zuschüsse

Laut Kultusministerium gibt das Land in den Jahren 2018 und 2019 je 3,45 Millionen Euro für „Dienstreisemittel für Lehrkräfte und Begleitpersonen“ für außerunterrichtliche Veranstaltungen an die Schulen. Im Jahr 2017 waren es 2,85 Millionen. In den Klassenstufen 5 und 6 gibt es nach Auskunft der Direktorenvereinigung Nordwürttemberg an Gymnasien je Klasse elf Euro für die Reisekosten der begleitenden Lehrer bei Klassenfahrten. In Klasse 7, die ins Schullandheim fährt, sind es 460 Euro pro Klasse. Für die Klassenstufen 8 bis 10 sind je 33 Euro vorgesehen und in der Kursstufe 55 Euro.