Ein Freibetrag kann etwa bei hohen Werbungskosten (Berufspendler), bei Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen gewährt werden. Foto: dpa

Beim Finanzamt eingetragene Freibeträge dienen dazu, dass vom Steuerzahler nicht zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, die dieser dann erst ein Jahr später über die Steuererklärung zurück­bekommt.

Stuttgart - Beim Finanzamt eingetragene Freibeträge dienen dazu, dass vom Steuerzahler nicht zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, die dieser dann erst ein Jahr später über die Steuererklärung zurückbekommt. „Wird der Freibetrag vom Finanzamt jetzt noch bestätigt, kann sich ab Jahresbeginn das monatliche Nettoeinkommen erhöhen“, sagt Klaus Siebrand vom Finanzamt in Stuttgart.

Ein Freibetrag kann etwa bei hohen Werbungskosten (Berufspendler), bei Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen gewährt werden. Auch wenn im Jahr 2013 bereits ein Freibetrag eingetragen wurde, ist für 2014 ein neuer Antrag nötig. Die dazu notwendigen Formulare gibt es bei den Finanzämtern oder im Internet. Die Freibeträge werden nicht mehr wie früher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) mitgeteilt.