Der Beschwerdeführer befürchtet, dass eine Dachgaube auf dem hier zu sehenden Nachbargebäude im Winter die im Süden stehende Sonne verdecken würde. Foto: Otto-H. Häusser

In Bonlanden will ein Mann sein Dachgeschoss mithilfe von Dachgauben ausbauen. Sein Nachbar wehrt sich dagegen. Er vermutet, dass die Genehmigung der Stadt auf einer Kungelei basiert.

Bonlanden - Das Felle in Bonlanden gehört zu den Top-Wohnlagen in Filderstadt. Dort ist es ruhig, und das idyllische Bombachtal liegt den Bewohnern zu Füßen. So auch am Erikaweg, wo sich nun allerdings zwei Nachbarn, die anonym bleiben wollen, wegen Dachgauben in den Haaren liegen.

Der eine von ihnen möchte sein Dachgeschoss ausbauen. Damit dort seine Tochter mit ihrem Mann einziehen kann. Um den Wohnbereich aufzuwerten, plant er den Bau von drei Dachgauben. „Früher befanden sich im Dachgeschoss die Zimmer unserer drei Kinder“, sagt der Pensionär. Nun wolle dort eine der Töchter einziehen.

Nur zwei Wohnungen erlaubt

Das Problem ist jedoch, dass laut Bebauungsplan nur zwei Wohnungen in den Häusern erlaubt sind. Deshalb muss einer Mieterin, die seit mehr als 30 Jahren im Untergeschoss des Hauses wohnt, gekündigt werden. Man habe dies dem Baurechtsamt zugesichert, sagt der Bauherr.

Trotzdem weicht das Baugesuch vom Bebauungsplan ab. Die gewünschten Dachgauben sind dort nicht vorgesehen. Das Baurechtsamt hat aber eine Befreiung erteilt. Gegen die geht der Nachbar jetzt vor. Er befürchtet, dass seine Terrasse im Winter zu stark beschattet wird. „Schon jetzt verdeckt ein Nussbaum die Sonne“, sagt er. Deshalb hat der Rentner Widerspruch gegen das Bauvorhaben seines Nachbarn eingereicht. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung machte er zudem seinem Unmut Luft „Das ist eine Granatensauerei“, sagte er und kündigte an, dagegen vorzugehen. „Das Baurechtsamt entscheidet nach Gutsherrenart.“

Dort ist man sich allerdings keiner Schuld bewusst. Nachdem in der Nachbarschaft bereits ein Haus mit Flachdach genehmigt worden sei, gebe es keinen Grund, die Dachgauben zu verbieten, sagt der Leiter des Baurechtsamts, Dieter Alber.

Das sieht auch sein Chef, Bürgermeister Reinhard Molt, so. „Eine Befreiung ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt er. In diesem Fall sei es richtig, die Dachgauben zu genehmigen. „Ich bin aber trotzdem froh, dass die Entscheidung nun vom Regierungspräsidium geprüft wird“, sagt Molt vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer dem Baurechtsamt auch Kungelei vorwirft.

Nachbar: „Mehr als ein G’schmäckle“

„Das Ganze hat schon mehr als ein G’schmäckle“, sagt der Rentner. Er vermutet, dass sein Nachbar eine Sonderbehandlung erfahren hat. Schließlich hat dieser ehrenamtlich schon viel für die Stadt getan. Hinzu komme, dass der Plan zum Umbau von einem früheren leitenden Angestellten der Stadtverwaltung mit ausgearbeitet wurde. Und: Die Tochter des Bauherrn spielt wie Oberbürgermeister Christoph Traub im Posaunenchor Bonlanden.

Der OB weist jedoch jeglichen Verdacht einer Vetterleswirtschaft von sich. „Der Mann hat früher auch im Posauenchor gespielt, und außerdem ist er auch noch Mitglied der CDU – so wie ich“, sagt Traub über den Beschwerdeführer. Er habe nicht nur auf dessen Anschreiben reagiert, sondern ihn sogar zusammen mit einem anderen Beschwerdeführer zum Gespräch eingeladen. „Dabei sind sie alle ihre Vorwürfe losgeworden“, sagt der OB. Er habe die Bedenken der Männer ans Baurechtsamt und an Bürgermeister Molt weitergegeben.

Traub ist überzeugt, dass die Begründung des Baurechtsamts zur Dachgauben-Entscheidung stichhaltig ist. Er hält es außerdem für richtig, bei Befreiungen keinen zu restriktiven Kurs zu fahren. Man müsse aber mit Bedacht damit umgehen, weil Ausnahmen nun mal ein Segen und Fluch zugleich seien.