Außerhalb der Ferien ist das Reisen günstiger – und man kommt schneller voran. Foto: dpa/Christoph Schmid (Symbolbild)

Es ist verlockend, vor Beginn der Sommerferien in den Urlaub zu starten, denn man kann Zeit und Geld sparen. Aber Vorsicht ist geboten: Es kann auch ganz schön teuer werden.

Eltern und alle an Schulen Beschäftigten kennen das Problem: Mit dem ersten Ferientag steigen die Reisepreise und es wird eng auf den Autobahnen, an den Bahnhöfen und an den Flughäfen. Oder das Feriendomizil ist von Samstag an zu haben, die Ferien beginnen aber mitten in der Woche.

In Ausnahmefällen erlaubt das die Schule auch. Streng genommen gelten solche Befreiungen aber nur für besondere Anlässe, wie wichtige Familienfeiern. Wer unerlaubt die Schule schwänzt, kann Ärger bekommen – und muss unter Umständen auch eine empfindliche Geldbuße zahlen.

Wer an der Sicherheitskontrolle auffällt, muss eine Erlaubnis vorweisen

„Gezielte Kontrollen machen wir nicht“, sagt Bianca Castan, die Sprecherin der Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen. Denn die Überwachung der Schulpflicht obliege den Schulämtern und den Regierungspräsidien. Das gelte für alle Flughäfen im Land, nicht nur für den Stuttgarter. Es könne jedoch sein, dass offensichtlich schulpflichtige Kinder im Rahmen der normalen Ausreisekontrolle auffallen würden. Dann würden die Polizistinnen und Polizisten nach einer Erlaubnis der Schule fragen. Liegt diese nicht vor, geht eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Bestätigt sich der Verdacht, dass der Nachwuchs widerrechtlich zu früh den Abflug in den Urlaub machen sollte, kann das bis zu 1000 Euro Bußgeld für die Erziehungsberechtigten bedeuten.

Da sie nicht systematisch kontrolliere, habe die Bundespolizei auch keine Zahlen vorliegen, wie viele Kinder und Jugendliche unerlaubt die Ferien verlängern. In den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu Entdeckungen. „Im mittleren zweistelligen Bereich“ lagen diese im vergangenen Sommer, wie die Polizei seinerzeit sagte – also zwischen 40 und 60 Jungs und Mädchen. Zwar dürfen die Familien dann ihre Reise antreten. „Das heißt aber noch nicht, dass es in Ordnung ist“, sagt die Polizeisprecherin. „Denn man die Eltern sollten sich schon fragen, wie es mit ihrer Vorbildfunktion ist“, fügt sie hinzu. Wer behauptet, rechtmäßig von der Schule befreit zu sein, obwohl das nicht stimmt, lügt schließlich. „Und will man wirklich vor seinen Kindern die Polizei anlügen?“

Auch in anderen Fällen ist es sinnvoll, ein Dokument mitzuführen

Nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, die eventuell zu früh losfliegen, hat die Bundespolizei ein Auge. Auch wenn ein Elternteil alleine mit einem Kind unterwegs ist und verdächtig wirkt, schauen die Einsatzkräfte genauer hin. Denn es kommt auch immer wieder zu Fällen, wo das nicht legal ist – wenn Vater oder Mutter mit dem Kind nach einer Trennung ins Ausland gehen wollen und das Kind der Partnerin oder dem Partner das Kind entziehen wollen. Wer mit dem Kind einfach nur allein Urlaub machen will, ist daher gut beraten, ein Schreiben des Partners oder der Partnerin dabeizuhaben.