Am Neckartor in Stuttgart ist die Feinstaubbelastung besonders hoch. Foto: dpa

Zweiter Stuttgarter Feinstaubprozess endet mit Vergleich. Land verpflichtet sich zu Maßnahmen.  

Der zweite Stuttgarter Feinstaubprozess hat jetzt mit einem Erfolg für den Kläger geendet, sagt Rechtsanwalt Roland Kugler, der den Kläger vertritt. Auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde zwischen dem Kläger, einem Anwohner des Neckartors, und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, ein Vergleich geschlossen. Darin verpflichtet sich das Land zu weitgehenden Maßnahmen in den nächsten sechs Monaten.

Tempo 40 reicht nicht aus

Unter dem Eindruck des seit über zwei Jahren laufenden Klageverfahrens hatte das Regierungspräsidium angekündigt, die Einführung von Tempo 40 für das ganze Stadtgebiet zu prüfen. In dem Vergleich verpflichtet sich das Regierungspräsidium jetzt, diese Prüfung bis spätestens Jahresende 2011 zu beenden. Zu den zu prüfenden weiteren Maßnahmen gehören: zeitlich befristete Sperrungen der B14 im Bereich des Neckartors bei drohender oder eingetretener Grenzwertüberschreitung bei Inversionswetterlagen sowie weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet. Falls es hierbei zu einer Einführung von Tempo 40 kommt, ist der Vergleich erfüllt.

Da bereits jetzt unter den Prozessbeteiligten feststeht, dass auch die Einführung einer Tempo-40-Zone nicht zu einer Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte führt, verpflichtet sich das Regierungspräsidium, weitere Maßnahmen zu prüfen und diese bis Ende März 2012 festzusetzen.