Das neue Anmeldeverfahren wird angenommen. Das entspannt die Lage an den Schaltern. Online-Betrüger versuchen, Kunden auf Fake-Seite zu leiten.
Die Kfz-Zulassungsstelle der Landeshauptstadt warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, die mit der Einführung der neuen Möglichkeit, seinen Wagen online zuzulassen, aufgekommen ist. Seit dem 1. September ist es auch in Stuttgart möglich, seinen neuen Wagen über das Internet anzumelden, sein Fahrzeug ab- oder anzumelden.
Dazu müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. So benötigt man einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter und aktivierter Online-Funktion (eID-Funktion), die sechsstellige PIN und ein Smartphone, auf das man die kostenlose Ausweis-App-2 installiert hat. Alternativ wäre der Kauf eines Kartenlesegeräts möglich. Wie bei der Anmeldung an der Theke der Zulassungsstelle sind darüber hinaus die Zulassungsbescheinigung (mit Sicherheitscode, der freigerubbelt werden muss), eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen und Kontodaten (IBAN) nötig.
Zu Hause kann man sich dann den elektronischen Bescheid über die Zulassung und den (vorläufigen) Zulassungsnachweis abrufen und ausdrucken. Mit diesen Dokumenten und einem neuen (noch nicht mit Stempel HU-Aufkleber versehenen) Kennzeichen, das man bei diversen Prägern bestellen kann, kann man dann gleich fahren, allerdings nur für maximal zehn Tage. Die Plakette und der neue Brief werden inzwischen zugeschickt. Das Abmelden ist ohne Online-Ausweisfunktion möglich; dazu reichen die Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren aus.
Keine zentrale Seite vorhanden
Für die Online-Zulassung gibt es keine zentrale, bundeseinheitliche Seite im Internet, sondern die jeweiligen der örtlichen Zulassungsstellen. Das Problem: Im Internet sind laut Stadtverwaltung viele Betrugsseiten aufgetaucht. Sie täuschen die Dienstleistung vor, meist gegen überhöhte Gebühren.
Die Stadt warnt vor solchen Seiten und rät dringend, den Online-Service i-Kfz ausschließlich über die Webseite der Landeshauptstadt Stuttgart aufzurufen. Auf www.stuttgart.de werden unter dem Suchbegriff i-Kfz die jeweiligen Möglichkeiten und in diesen ein Link angezeigt, der zum Behördenportal des Landes Baden-Württemberg führt. Über dieses Portal wird die Dienstleistung abgewickelt. Wer eine Suchmaschine verwende, laufe Gefahr, auf gefälschte Seiten geleitet zu werden.
Innung lobt Arbeit der Zulassungsstelle
Über die Nutzung zeigt sich die Zulassungsstelle zufrieden. In der ersten Woche seien täglich 15 bis 20 Vorgänge abgeschlossen worden. Das entlastet die Behörde in Feuerbach, die unter den Nachwehen einer neuen Software-Einführung und einer knappen Personaldecke leidet. Nach harscher Kritik an der Behördenmisere kommt von der Kfz-Innung Region Stuttgart Lob für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Alle bis zum 31. August eingereichten Anträge zur Zulassung von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen seien rechtzeitig bearbeitet worden, sodass kein Antragsteller die zum 1. September ausgelaufene Prämie verloren habe. Die nächste Herausforderung unter dem Stichwort „Sondereffekte“ stehe der Zulassungsstelle Ende Dezember bevor, so Innungsgeschäftsführer Christian Reher. Zum 1. Januar sinkt die E-Autoförderung für private Antragsteller, bei einem Fahrzeug-Listenpreis über 45 000 Euro netto entfällt sie komplett.