Das Fahren mit einem E-Rad ist umweltfreundlich – deshalb lässt sich die Landesregierung den Kauf durch 150 Bürger etwas kosten. Foto: dpa

Das Land gibt Steuergelder für den Kauf von E-Bikes und verbindet damit keinerlei Ziele. Doch auch das Geld für die Umwelt darf gern so verwendet werden, dass am Ende auch etwas dabei herauskommt, findet StN-Autor Klaus Köster.

Stuttgart - Eine Million E-Autos wollte Kanzlerin Merkel einmal bis 2020 auf die Straßen bringen, und weil das nicht klappt, soll Deutschland nun zum wichtigsten Markt für E-Mobilität werden. Doch mit dem Markt hat man es nicht so. Wer sich als Steuerzahler einen Überblick verschaffen will, wohin all die Milliarden so fließen, die er zur Förderung der E-Mobilität ausgibt, tut sich schwer. Stromkonzerne erhalten ebenso Geld wie Bildungseinrichtungen und Autokäufer. Doch selbst im deutschen Förderdschungel klaffte noch eine Lücke: Junge Menschen, die ein elektrisches Zweirad kaufen und auf dem Land leben, gingen bisher leer aus. Auch für sie greift der Staat nun in die Kasse.

Dürfen Ausgaben für einen guten Zweck auch unwirtschaftlich sein?

Man kann auf dem Standpunkt stehen, dass alles, was der Umwelt dient, sein Geld wert ist. Genausogut kann man aber auch fragen, warum gerade junge Menschen, die ein Fahrrad durchaus mit umweltfreundlicher Muskelkraft auf Touren bringen können, ein subventioniertes E-Bike aufgedrängt bekommen müssen. Man kann auch fragen, warum die Subventionempfänger auf dem Land wohnen müssen, wenn die Verbesserung der Luftqualität doch vor allem in den Städten erforderlich ist. Tut sich hier nicht schon die nächste Förderlücke auf – das E-Rad für alte Stadtbewohner?

Gewiss, das Programm kostet gerade mal 200 000 Euro. Doch gerade im Kleinen zeigt sich oft die Einstellung zum Geld. Mit dem neuen Programm verbindet das Land keinerlei messbare Ziele – außer dem, das Geld vollständig auszugeben. Für eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip aber sollte das Geld der Steuerzahler zu schade sein, und sei es noch so reichlich vorhanden. Der Zweck des Umweltschutzes mag vieles rechtfertigen. Ein zielloser Einsatz von Steuermitteln gehört nicht dazu.

klaus.koester@stuttgarter-nachrichten.de