Zu wenig Geld auf dem Konto? Viele Telekommunikationsunternehmen bitten ihre Kunden dann über Gebühr zu Kasse. Foto: dpa

23 Mobilfunkanbieter bitten Kunden zu Unrecht zur Kasse – Bei Extra-Gebühren Widerspruch einlegen.

Berlin - Ein paar Anrufe aus dem Urlaub, der das Konto ohnehin schon strapaziert hat: Plötzlich ist am Ende des Monats nicht mehr genug Geld da, damit die Handyrechnung abgebucht werden kann. Für den Kunden kann das teuer werden, weil sie viele Telekommunikationsunternehmen in solchen Fällen über Gebühr zur Kasse bitten.

Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin mehrere Dutzend Telefon- und Mobilfunkanbieter überprüft hat. Bei einigen Unternehmen stand bereits im Vertrag, dass pro Mahnung bis zu 15 Euro kassiert werden können. Bei anderen Anbietern wurden regelmäßig bis zu 20,95 Euro berechnet, wenn eine Rechnung nicht eingelöst werden kann.

Rechtlich zulässig ist dies nicht. So hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil im März 2012 (Aktenzeichen: 2 U 2/11) entschieden, dass Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift überhöht sind. Eine Mahnung verursache nur Kosten für den Ausdruck eines mit dem Computer vorgefertigten Schreibens sowie dessen Versand, inklusive Personalkosten. Bei einer Rücklastschrift ergeben sich Bankgebühren in Höhe von höchstens 8,11 Euro.

Manche Anbieter zahlen Restguthaben nicht oder nur gegen ein Zusatzentgelt aus

Geklagt hatte damals ebenfalls der vzbv, der sich auch in einem weiteren Punkt durchsetzte: So dürfen Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn ein Prepaid-Vertrag gekündigt wird und es noch Restguthaben gibt, das zurückgezahlt werden muss. Auch hier zeigte sich bei der jetzigen Prüfung jedoch, dass manche Anbieter Restguthaben nicht oder nur gegen ein Zusatzentgelt auszahlen.

Da viele Anbieter ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht an die geltende Rechtslage angepasst haben, mahnte der vzbv nun 26 der geprüften Unternehmen ab. 19 haben bislang eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Vertragsbedingungen geändert. In sechs Fällen haben die Verbraucherzentralen Klage eingereicht. Eine Liste der Verfahren gegen Telekommunikationsunternehmen findet sich auf der Seite des vzbv.

Kunden, die von ihrem Mobilfunkanbieter mit solchen Extra-Gebühren zur Kasse gebeten werden, sollten die Rechnung nicht bezahlen und Widerspruch erheben. „Das macht man am bequemsten per E-Mail. Für die Begründung fügt man am besten aktuelle Urteile wie das aus Schleswig-Holstein bei“, sagt Bianca Skutnik, Referentin für kollektiven Rechtsschutz beim vzbv. Ziehe das Unternehmen die Rechnung dennoch nicht zurück, helfe die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen weiter. Einen Kontakt in Stuttgart gibt es unter www.vz-bawue.de oder per Telefon unter 07 11 / 66 91 10.