Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Auf einer Fahrradexkursion erläutert Dr. Bertram Mauer, an welchen Orten Stuttgarts NS-Todesstrafen verhandelt, ausgesprochen und vollstreckt wurden. Fast allen ehemaligen NS-Militärgerichtsorten mangelt es an Denkmälern. Einige Namen der Opfer von NS-Todesstrafen sind unbekannt.

Rote Köpfe und schweißnasse Bekleidung – am Dornhaldenfriedhof sind die rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion zum Thema „NS-Militärgerichtsbarkeit in Stuttgart“ sichtlich erschöpft. Hinter ihnen liegt eine elf Kilometer lange Tour mit einem kernigen Anstieg zum Abschluss, bei dem über serpentinenartige Kieswege insgesamt gut 100 Höhenmeter bewältigt werden mussten.

 

Ausgangspunkt am Hotel Silber

Ausgangspunkt der „Radtour gegen das Vergessen“ war das Hotel Silber in der Stuttgarter Innenstadt in der Dorotheenstraße. Von dort ging es weiter zu den Erinnerungsstelen vor dem Landgericht und drei Gerichtsorten, an denen 423 Todesstrafen unter NS-Justiziaren vollstreckt wurden.

Während die Opfer am Landgericht erhängt wurden, fanden am Dornhaldenfriedhof, einem früheren Schießplatz, die Exekutionen statt. Beim Befahren des weitläufigen, lichteren Terrains der Dornhalde, schieben die Teilnehmer ihre Fahrräder in stiller Übereinkunft. Allein das Rattern der Speichen ist zu vernehmen.

Särge waren mit Stroh ausgelegt

„Einen Schießplatz stellt man sich wie einen Golfplatz vor – das ist aber mitnichten so“, sagt der Historiker und Radtourleiter Bertram Mauer. Nach der damaligen Exekution wurden die Toten in einen Sarg in Lastwagen geladen. Die Särge waren mit Stroh ausgelegt, sodass das Blut nicht aus den Fahrzeugen tropfte. 17 der 30 auf der Dornhalde erschossenen Deserteure wurden auf dem Steinhaldenfeld beerdigt. Viele der Opfer wurden 1965 auf den Waldfriedhof im Bereich des Ehrenhains von Paul Bonatz umgebettet. „Damit wurde die Logik des Friedhofs zerstört – ursprünglich wurden hier Kriegsgefangene aus dem Ersten Weltkrieg begraben“, erläutert Mauer. Erst später seien NS-Opfer hinzugekommen.

Keine rechtsstaatliche Beweisführung

Zu Beginn seiner Recherche seien ihm lediglich die Namen von vier unter dem NS-Regime erschossenen Deserteuren bekannt gewesen. „Warum gibt es am Dornhaldenfriedhof keine Erinnerungsstelen?“, will einer der Teilnehmer verwundert wissen. „Weil es auf dem Steinhaldenfriedhof auch keine gibt“, antwortet Bertram Mauer, halb ernst, halb ironisch. Tatsächlich haben fast alle ehemalige NS-Militärgerichte Stuttgarts kein Denkmal.

Sabrina Müller, Kuratorin der Dauerausstellung „NS-Justiz in Stuttgart“, hatte zuvor am Landgericht einen Hinweis darauf gegeben, warum die Erinnerungspolitik so träge verlief. Lange Zeit habe die Vorstellung dominiert, es handele sich bei Deserteuren und Verurteilten des NS-Regimes um Kriminelle. Indes habe in den Verhandlungen keine rechtsstaatliche Beweisführung stattgefunden. Richter hatten infolge der 1939 erlassenen Verordnung gegen Volksschädlinge einen großen Ermessensspielraum, ob die Persönlichkeit des Angeklagten wertvoll für die Volksgemeinschaft oder minderwertig ist. Der weite Tatbestand lautete: Verletzung des gesunden Volksempfindens. Das Strafrecht wurde zum Kampfrecht. „Viele Menschen verstehen nicht, warum die Namen von Mördern, Vergewaltigern und Missbrauchstätern auf den Stelen vor dem Landgericht stehen dürfen“, so Müller. Erst 1989 wurden Sondergerichtsurteile aufgehoben. Deserteure wurden erst 2002, Widerständler erst 2009 freigesprochen. Bei der Überprüfung von NS-Richtern wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nur die Frage gestellt, ob sie NS-Recht richtig angewandt haben.

Am Mittwoch, 14. Juni, findet um 19 Uhr der Vortrag „Opfer der NS-Militärjustiz – Hinrichtungen auf der Dornhalde“ und ein anschließendes Gespräch mit Angehörigen im „Hotel Silber“ statt. Anmeldung ist unter anmeldung@hotel-silber.de erforderlich.

Die Todesstrafe in Stuttgart

Gerichtsorte
Die Erinnerungsstelen vor dem Landgericht Stuttgart erinnern an die 423 vollstreckten Todesstrafen unter dem NS-Regime. Die Anklagevorwürfe waren Mord, Diebstahl, Betrug, Plünderung. Der Lichthof neben dem Schwurgerichtssaal war die damalige Hinrichtungsstätte mit Guillotine. Er befindet sich in der Nähe des heutigen Parkplatzes hinter dem Gebäude. Weitere Gerichte und Gerichtsorte waren die SS-Zentrale Stuttgarts in der Etzelstraße 7, der Gerichtssitz in der Weimarer Straße 20, sowie zwei ehemals jüdische Villen in der Wannenstraße 16 und in der Feuerbacher Heide 40. red