Der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Foto: dpa

Das Landgericht Augsburg hat den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren.  

Das Landgericht Augsburg hat den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren.

Augsburg - Der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 9,7 Millionen Euro zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren wegen Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) stellte das Landgericht Augsburg ein - das Delikt sei eindeutig verjährt, sagte die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann am Donnerstag.

Schreiber kündigte an, das neue Urteil abermals beim Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Seine Verteidiger hatten Freispruch für den 79-Jährigen gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und drei Monate Haft wegen Steuerhinterziehung und Bestechung beantragt.

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren und war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Augsburger Urteil wegen Rechtsfehlern aber aufgehoben und das Verfahren ans Landgericht zurück verwiesen.

Pfahls hatte gestanden, von Schreiber rund zwei Millionen Euro Schmiergeld erhalten und nicht versteuert zu haben. 2005 wurde er wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Der Haftbefehl bleibt bestehen, aber weiter außer Vollzug

Schreibers Verteidiger hatten argumentiert, ihr Mandant habe im fraglichen Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt in Kanada gehabt und sei deshalb nur dort steuerpflichtig gewesen. Dem folgte die 10. Strafkammer jedoch nicht und berief sich dabei auf Schreibers frühere Angaben. So habe er in Deutschland seine Steuererklärungen abgegeben und sich gegenüber den kanadischen Behörden als „non-resident“ (nicht ansässig) bezeichnet. Er habe auch sein Millionenvermögen auf Auslandskonten von der deutschen Heimatanschrift aus verwaltet.

Schreiber habe seine Einnahmen in einem undurchsichtigen Geflecht von Firmen unter anderem in Panama und mit Tarnkonten in der Schweiz und Liechtenstein bewusst vor dem Fiskus versteckt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das zeige hohe kriminelle Energie. Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, dass er nicht vorbestraft war und und seine Taten zum Teil schon mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen.

Neben der Untersuchungshaft wird dem Urteil zufolge auch Schreibers Auslieferungshaft in Kanada - zusammen mehr als drei Jahre - auf die Dauer der Gefängnisstrafe angerechnet. Der Haftbefehl bleibt bestehen, aber weiter außer Vollzug. Somit darf Schreiber weiterhin unter strengem Hausarrest in seinem Haus im oberbayerischen Kaufering wohnen. Dies war ihm nach einem schweren Herzinfarkt und wegen seines auch sonst schlechten Gesundheitszustandes im Mai 2012 zugebilligt worden. Das Haus darf er nur mit richterlicher Genehmigung verlassen.