Das Landgericht hat einen 34-Jährigen wegen Mordversuchs an seiner Ex-Freundin verurteilt Foto: dpa

Das Landgericht hat einen 34-jährigen Mann zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er versucht hatte, seine Ex-Freundin mit einem Schraubendreher zu töten.

Stuttgart - Am Abend des 2. Januar dieses Jahres hat ein 34-jähriger Mann seiner ehemaligen Freundin am Hauptbahnhof in Stuttgart einen Schraubendreher dreimal ins Gesicht gerammt – heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, sprich aus erheblich übersteigerter Eifersucht, so die Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts. Weil der Mann die 32-jährige Frau Ende Dezember 2014 auch noch unter Vorhalt eines Messer vergewaltigt haben soll, verurteilte ihn die Strafkammer am Montag wegen Mordversuchs, Vergewaltigung, wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnis.

Es ist die Geschichte der Beziehung zweier Menschen, die niemals hätten zusammenkommen dürfen. Das Paar hatte sich 2006 in Berlin kennengelernt und war drei Jahre später eine Beziehung eingegangen. Die Frau wurde schnell schwanger und gebar dem Mann einen Sohn. „Er hat mir so viel versprochen“, sagt die Frau.

2010 bemerkt sie aber, dass er hohe Spielschulden angehäuft hat. Es kommt zur Trennung, sie geht in ein Frauenhaus. Das Paar kommt wieder zusammen, eine Tochter wird geboren, von der unklar ist, ob sie vom Angeklagten oder aus einer Kurzbeziehung der Frau mit einem anderen Mann stammt.

Es geht eine Weile gut, aber 2014 soll der 34-Jährige wieder enorme Spielschulden gehabt haben. Sie macht Schluss, er akzeptiert dies nicht. Was folgt, ist eine Odyssee der 32-Jährigen durch etliche Frauenhäuser in Berlin, Heilbronn, auf den Fildern in und Stuttgart. Immer wieder spürt der Kerl die Mutter seines Kindes oder seiner Kinder auf. Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Übergriffen. Als sie Ende 2014 ihre Wohnung in Berlin auflösen will, vergeht sich der Mann nach Überzeugung der Richter an seiner Ex-Freundin. Der Angeklagte lässt nicht von der 32-Jährigen, auch nicht, als sie Anfang Januar wieder in Stuttgart ist. Am Abend des 2. Januar dieses Jahres trifft sich die Frau mit einem Bekannten.

Sie weiß nicht, dass sie beobachtet wird. „Der Angeklagte war der Meinung, kein anderer dürfe seine Frau haben“, so Vorsitzender Richter Wolfgang Hahn. Also habe er beschlossen, sie zu töten. Nachdem sich die Frau und ihr Bekannter vor dem Hauptbahnhof verabschiedet hatten, attackiert der 34-Jährige den ahnungslosen Mann und verletzt ihn am Ohr. Dann folgt er seiner Ex-Freundin und rammt ihr einen Schraubendreher ins Gesicht. Dann, auf ihr kniend, sticht er zwei weitere Male zu. Der Bekannte und Passanten gehen dazwischen, der Angeklagte flieht. Die Frau verliert zwei Zähne, der Schraubendreher ist ihr durch den Unterkiefer bis in den Gaumen gedrungen. Weder die Angaben des Angeklagten noch seiner Mutter hätten die Glaubwürdigkeit der Frau erschüttern können, sagt der Vorsitzender Richter.