Grund für die Krankmeldung waren Umstrukturierungspläne. Foto: dpa

Fluggäste, die von den gehäuften Krankmeldungen bei Tuifly im Oktober 2016 betroffen waren, müssen entschädigt werden. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag.

Luxemburg - Die Fluggesellschaft Tuifly muss Passagiere, die wegen der gehäuften Krankmeldungen von Piloten im Oktober 2016 auf ihren Flieger warten mussten, entschädigen. Die Airline habe den „wilden Streik“ wegen einer überraschend angekündigten Umstrukturierung selbst verschuldet und könne sich deswegen nicht auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen, der sie von der Pflicht zu Ausgleichszahlungen befreie, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). (C-195/17 u.a.)

Hintergrund der Flugausfälle war die Ankündigung des Managements, dass die Touristiksparten des damaligen Partners Air Berlin und Tuifly zusammengelegt werden sollten. Dies führte laut EuGH dazu, dass sich das Flugpersonal nach einem von den Arbeitnehmern selbst verbreiteten Aufruf während etwa einer Woche krank meldete. Demnach stieg die Quote krankheitsbedingter Abwesenheiten, die normalerweise bei etwa zehn Prozent lag, auf bis zu 89 Prozent bei den Piloten und auf bis zu 62 Prozent beim Kabinenpersonal.

Es gab kein Aufruf der Gewerkschaften

Am Abend des 7. Oktober 2016 teilte das Management von Tuifly der Belegschaft dann mit, dass eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt worden sei. Dem am Dienstag verkündeten Urteil des EuGH zufolge handelte es sich bei der Aktion aber nicht um „außergewöhnliche Umstände“, die Tuifly von Zahlungen wegen großer Verspätung oder Flugannullierungen befreiten. Die Aktion des Personals sei eine Reaktion auf die überraschend ankündigten Umstrukturierungspläne. Zudem sei der Aufruf, sich krank zu melden nicht von den Gewerkschaften ausgegangen, sondern spontan von den Beschäftigten selbst.

Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Tressel, nannte das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für einen starken Verbraucherschutz in Europa, Es sollte Tuifly nicht überraschend treffen: „Zuerst Unstimmigkeiten im eigenen Unternehmen provozieren und dann die Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen wollen - dem hat das Gericht völlig zu Recht einen Riegel vorgeschoben“, erklärte Tressel in Berlin.