Das Esslinger Bürgerfest wird zum Schwörfest: Der Trubel in der Innenstadt macht nicht allen Anwohnern Freude. Foto: Roberto Bulgri/n

In der warmen Jahreszeit bietet die Esslinger Innenstadt viele Möglichkeiten, zu feiern und Kultur zu genießen. Was Publikum und Veranstalter freut, kann für Anwohner zur Last werden. Nun werden die Richtlinien für Open-Air-Veranstaltungen überarbeitet.

Die Esslinger Innenstadt bietet reizvolle Kulissen, um zu feiern und um Kultur unter freiem Himmel zu genießen. Doch was Besucher und Veranstalter freut, kann für Anwohner von Marktplatz, Rathausplatz und Hafenmarkt zur Bürde werden. Weil in den 90er Jahren immer wieder Konflikte aufflammten, regeln seit 1997 Open-Air-Richtlinien, was in der Innenstadt möglich ist. Dass Anwohner, Bürgerausschuss, Marktbetreiber und Veranstalter versuchen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung bewährt. Weil das sommerliche Veranstaltungstreiben zuletzt immer wieder Ausnahmen nötig machte, will die Stadt das Regelwerk jedoch anpassen – und einige zusätzliche Veranstaltungstage festschreiben.

 

„Veränderte Rahmenbedingungen“

Gewöhnlich sind Veranstaltungen in der Innenstadt werktags bis 20 Uhr möglich. Im Ausnahmefall können sie bis 23 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden, „wenn dafür ein besonderer Grund vorliegt“. Näheres regeln die Open-Air-Richtlinien – unter anderem die maximale Zahl von Veranstaltungen, die nach 20 Uhr enden. Zusätzliche Tage muss der Gemeinderat im Einzelfall legitimieren. Das soll nun anders werden – sofern die Ratsmitglieder am 16. Juni der geplanten Änderung des Regelwerks zustimmen. „Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen der Veranstaltungen auf dem Marktplatz/Rathausplatz müssen die Open-Air-Richtlinien Innenstadt angepasst werden“, ließ die Verwaltung den Verwaltungsausschuss wissen.

Zuvor hatten Verwaltung und Stadtmarketing ihre Überlegungen mit dem Bürgerausschuss Innenstadt erörtert. Dessen langjährige Vorsitzende Barbara Frey hatte in der jüngsten Einwohnerversammlung betont: „Die Toleranz der Innenstadt-Bewohner ist groß, aber sie darf nicht überstrapaziert werden.“ Erklärtes Ziel der Stadt ist deshalb „ein möglichst reibungsloses Miteinander der Bewohner, der anliegenden Geschäfte und Gastronomen und der Stadt“. Dazu gehört auch, dass eine konkrete und zeitlich möglichst eng begrenzte Auf- und Abbauplanung Teil der Genehmigung sein muss, um die Belastung für die Nachbarschaft zu begrenzen.

Stadt sieht Handlungsbedarf

Die Stadtverwaltung ist vom Handlungsbedarf überzeugt: Wenn alle wiederkehrenden Veranstaltungen weiterhin gesetzt sind, bleiben nach den bislang gültigen Richtlinien nur noch zwei Veranstaltungstage mit Veranstaltungsende vor 22 Uhr zur freien Vergabe übrig. Weitere Veranstaltungen, die erst nach 22 Uhr enden, seien derzeit gar nicht mehr möglich. Damit würde die Stadt etwa beim Schwörfest, wie sich das traditionelle Bürgerfest künftig nennt, Probleme bekommen: Nach dem unlängst beschlossenen neuen Konzept beginnt die dreitägige Veranstaltung nämlich bereits am Freitag auch auf dem Marktplatz, und sie endet am Sonntag um 18 Uhr. Damit am Freitag bis 24 Uhr gefeiert werden kann, musste der Kulturausschuss einen zusätzlichen Tag bis Mitternacht separat genehmigen.

Mit dem Estival wartet ein weiteres Thema: Das Stadtmarketing möchte die Open-Air-Sause von elf auf 13 Tage ausdehnen. „Somit sind auch hier zwei weitere Veranstaltungstage nach 22 Uhr nötig“, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat. „Dies ist nach den alten Richtlinien nicht mehr möglich.“ Und für außergewöhnliche Veranstaltungen wie etwa das CVJM-Jubiläum gäbe es ohnehin keine freien Tage mehr im Veranstaltungskalender. Probleme zeigen sich vor allem von Juli bis Anfang August, wenn sich die Veranstaltungen auf dem Marktplatz ballen. „Dies würde 2023 durch das Landeskinderturnfest nochmals verschärft“, gibt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zu bedenken, auch wenn das Marktplatzturnier entfällt. Für das Kulturfest „Stadt im Fluss“ sind alle drei Jahre sowohl für den Markt- und Rathausplatz als auch für den Hafenmarkt drei zusätzliche Tage nötig, zwei davon mit einem Veranstaltungsende nach 22 Uhr. Auch das soll künftig in den Richtlinien dauerhaft berücksichtigt werden.

Gemeinderat entscheidet am 16. Juni

Derzeit verlangen die Open-Air-Richtlinien nach zwei Veranstaltungswochenenden zwingend ein Ruhewochenende. „Ein Verzicht auf diese Ruhewochenenden wenigstens für Juli/August wäre sinnvoll und käme auch den Marktbeschickern entgegen, da dann eine Verlegung des Wochenmarktes über einen zusammenhängenden Zeitraum analog zum Mittelalter- und Weihnachtsmarkt möglich wäre“, heißt es im Rathaus. Diesem Vorschlag sei der Bürgerausschuss Innenstadt allerdings nicht gefolgt. Signalisiert habe der Ausschuss jedoch seine grundsätzliche Bereitschaft, bei konkreter terminlicher Kollision im Einzelfall auch mal Ausnahmen hinzunehmen. Erstmals würden die überarbeiteten Open-Air-Richtlinien für die Innenstadt in der Freilichtsaison 2024 gelten – allerdings nur, wenn der Gemeinderat am 16. Juni seine Zustimmung dafür gibt.

So sollen sich die Open-Air-Richtlinien für die Esslinger Innenstadt verändern

Erlaubt
Die Zahl der Veranstaltungstage, die nach 20 Uhr enden, soll künftig für Markt- und Rathausplatz auf 25 Tage (bisher 21 Tage) begrenzt werden. Für den Hafenmarkt bleibt es bei 18 Veranstaltungstagen. Wenn alle drei Jahre das Kulturfest „Stadt im Fluss“ stattfindet, sollen je drei weitere Nutzungstage für den Markt- und Rathausplatz (dann 28 Tage) und den Hafenmarkt (dann 21 Tage) möglich sein.

Verlängert
Eine bestimmte Anzahl der Veranstaltungstage, die nach 20 Uhr enden, kann sogar bis nach 22 Uhr verlängert werden. Bei Markt- und Rathausplatz sollen das maximal 18 im Jahr sein. Für den Hafenmarkt können bis zu 14 der Veranstaltungstage, die nach 20 Uhr enden, bis nach 22 Uhr dauern. In Jahren mit dem Kulturfest „Stadt im Fluss“ sollen je zwei weitere Tage mit Veranstaltungsende nach 22 Uhr für den Markt- und Rathausplatz (künftig 20 Tage) und für den Hafenmarkt (künftig 16 Tage) möglich sein.