Die meisten der Grabstätten, die von der Esslinger Stadtverwaltung für einen dauerhaften Erhalt vorgeschlagen werden, befinden sich auf dem Ebershaldenfriedhof. Foto: Roberto Bulgrin

Einige historisch bedeutsame Grabstätten in Esslingen sollen dauerhaft erhalten werden. Die Stadt schlägt jetzt zehn weitere Ruhestätten vor, für die das gelten soll – die Auswahl ist jedoch nicht beliebig, dafür gibt es klare Kriterien.

Grabstätten dürfen in der Regel nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit müssen Grabsteine, Einfassungen, Stelen, Skulpturen und die gesamte Bepflanzung entfernt werden. Doch in Esslingen soll das nicht für alle Grabstätten gelten. Die Stadt schlägt jetzt zehn Ruhestätten vor, die dauerhaft erhalten werden sollen.

 

Die Auswahl ist allerdings nicht beliebig. Im Herbst des vergangenen Jahres hatten sich die Stadträte im Ausschuss für Technik und Umwelt darauf geeinigt, dass die für einen dauerhaften Erhalt in Frage kommenden Grabstätten aufgrund standardisierter Kriterien geprüft und ausgewählt werden müssen. Demnach können bestimmte Grabstätten, die als historisch oder stadtgeschichtlich relevant gelten oder aber das Friedhofsbild maßgeblich prägen, dauerhaft erhalten werden. Inzwischen haben nach Angaben der Stadtverwaltung zahlreiche Ruhestätten das Prüfverfahren durchlaufen – dabei wurden zehn weitere Gräber als erhaltenswert eingestuft.

Kriterien für einen dauerhaften Erhalt

Die Stadt hat zusammen mit Experten unterschiedliche Kriterien erarbeitet, die für den dauerhaften Erhalt einer Grabstätte sprechen. So kann eine Ruhestätte etwa wegen der Bedeutung der beigesetzten Person als relevant erachtet werden – etwa, weil die Person bereits durch Ehrungen hervorgehoben wurde. Auch die Gräber von Inhabern herausgehobener Ämter wie etwa das des Oberbürgermeisters, können als besonders erhaltenswert gelten, ebenso die Grabstätten wichtiger Industrieller oder Unternehmer oder aber herausragender Vertreter von Vereinen, Verbänden oder Parteien. Außerdem können Ruhestätten von wichtigen Vertretern freier Berufe wie Juristen oder Architekten oder aber von herausragenden Vertretern der Kirchen als bedeutsam erachtet werden. Das gilt auch für Gräber bekannter Sportler, Wissenschaftler oder Künstler.

Ein Kriterium für den Erhalt einer Grabstätte kann aber auch die repräsentative Dokumentation einzelner Bevölkerungsgruppen sein, so etwa von stadthistorisch wichtigen Gruppen wie Weltkriegsteilnehmern, Letten oder ausländischen Arbeitskräften. Zudem können Grabstätten von Opfern des Nationalsozialismus oder aber von Opfern größerer Unglücksfälle aus Dokumentationszwecken als erhaltenswert eingestuft werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass historische Grabstätten auch als Kulturdenkmale eingestuft werden, etwa wegen ihres dokumentarischen oder exemplarischen Werts, wegen ihres Alters oder ihrer Originalität.

Gemeinderäte müssen noch über Vorschlag befinden

Neun der zehn Grabstätten, die die Stadtverwaltung für einen dauerhaften Erhalt vorschlägt, befinden sich auf dem Ebershaldenfriedhof, eine Grabstätte ist auf dem Friedhof Sulzgries zu finden. Für die Pflege- und Unterhaltungskosten rechnet man im Rathaus mit etwa 200 Euro pro Grabstelle im Jahr – dabei kann eine Grabstätte durchaus aus mehreren Grabstellen bestehen, etwa bei einem Familiengrab. Für den Erhalt der zehn vorgeschlagenen Ruhestätten würden nach Berechnungen der Stadtverwaltung rund 4000 Euro im Jahr anfallen. Am Mittwoch, 22. November, berät der Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats darüber, ob der Vorschlag der Stadtverwaltung angenommen wird.