Haben in einer Marbacher Kellerwohnung Vergewaltigungen stattgefunden? Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Hat ein 38-Jähriger aus Marbach eine junge Frau aus der Klinik in Stuttgart entführt und in einer Kellerwohnung vergewaltigt? Das Landgericht Heilbronn geht den Spuren nach.

Der Fall klingt abscheulich. Eine 18-Jährige soll im Juni vorigen Jahres aus einer Klinik in Stuttgart entführt worden sein. Aber nicht nur das – der mutmaßliche Täter, ein 38-Jähriger aus Marbach, soll sein Opfer zwei Tage lang in einer Kellerwohnung gefangengehalten haben. Unfreiwilliger Sex war möglicherweise auch im Spiel, wenn der Tatvorwurf stimmt: Mehrfach habe der 38-jährige A. die junge Patientin vergewaltigt – die Droge Pregabalin könnte sie gefügig gemacht haben. Das alles hält die Staatsanwaltschaft, die den Fall am Landgericht in Heilbronn zur Anklage gebracht hat, für äußerst wahrscheinlich.

 

Der Angeklagte hüllt sich in Schweigen

Die Anklageschrift war vor zwei Wochen vorgelesen worden. An diesem Freitagnachmittag begann die Beweissicherung. Die Suche nach der Wahrheit gestaltet sich jedoch schwierig. Noch immer hüllt sich der Angeklagte in Schweigen. Die junge Frau, die längere Zeit nicht auffindbar war, ist nun aber offenbar von der Polizei angetroffen worden. Einen festen Wohnsitz habe sie nicht. „Wir haben aber ihre Handynummer“, sagte der Vorsitzende Richter, der ihre Befragung nun für den nächsten Verhandlungstermin am Montag, 4.  März anberaumt hat.

In welcher Beziehung die 18-Jährige zu dem Marbacher stand, ist reichlich unklar. Auf einem Zettel, der bei dem Opfer gefunden wurde, steht der Name des Angeklagten und seine Handynummer. Der Zettel wirkt so, als ob der Beschuldigte A. ihn selbst geschrieben habe. „Denk an dich, kiss you, ganz zärtlich“ steht im unteren Teil.

Wollte A. die 18-Jährige aus der Klinik „befreien“?

Möglicherweise hatte der 38-Jährige die Frau auf der Straße in Stuttgart kennengelernt. Ein Polizist, der den Marbacher verhaftet hatte, gab vor dem Heilbronner Landgericht die Erklärungen wieder, die der Angeklagte auf dem Weg zum Revier in Stuttgart abgegeben habe. „Sie fühlte sich nicht wohl in der Klinik“, habe A. gesagt. Und dass er ihr angeboten habe, bei ihm zu Hause zu schlafen. Sie habe mit ihm einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt. Überhaupt habe er nur helfen wollen, sie aus der psychiatrischen Klinik zu befreien. „Die Ärzte dort würden ihr nicht guttun.“

Auf einer Art Mindmap steht das Wort „Vergewaltigung

Der Zettel mit der Liebesbotschaft von A. war aber nicht der einzige Fund der Polizei. Ein Beamter berichtete, wie er zwischen einem Bild und dessen Rückwand eine Art Mindmap der jungen Frau gefunden habe. Dort habe das Wort „Vergewaltigung“ gestanden und mehrere Telefonnummern. Was aus der Recherche dieser Nummern geworden ist, konnte das Gericht am Freitag nicht feststellen. Der dafür verantwortliche Polizist werde erst noch befragt.

Polizei überprüfte Videoaufzeichnungen

Pech hatte ein Beamter, als er die Videoaufzeichnungen in einem Supermarkt sichern wollte. Er kam etwas zu spät. Die Aufnahmen hätten Aufschluss darüber geben können, ob die junge Frau den 38-Jährigen freiwillig begleitete. Kameras des CDU-Hauses in Stuttgart hielten fest, dass beide auf der anderen Straßenseite nebeneinander gingen. „Er hatte die Handtasche in der Hand, sie lief neben ihm.“

Der Angeklagte ist bei der Marbacher Polizei bekannt

Der Bruder des Angeklagten wollte sich vor Gericht nicht äußern. Er hatte im vergangenen Juni mehrfach die Polizei gerufen, weil sein Bruder trotz eines gerichtlichen Verbots immer wieder am Haus der Eltern auftauchte. Ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Der 38-Jährige ist bei der Marbacher Polizei wegen seines hohen Aggressionspotenzials schon länger bekannt, wie mehrere Beamte des Reviers berichteten, die auch auf den unzuträglichen Alkoholkonsum des Mannes hinwiesen.

Der Diebstahl eines Kampfhundemischlings wird ebenfalls verhandelt

Einen Einblick in die Persönlichkeit des mutmaßlichen Täters bot auch der Vorwurf des Hundediebstahls, der ebenfalls in dem Prozess verhandelt wird. Der Angeklagte war mit einem Hund in der Nähe des Marbacher Bahnhofs angetroffen worden, den der Besitzer einige Tage zuvor vor dem Kaufland angebunden hatte. Der Diebstahl flog auf, weil die Ex-Freundin des Besitzers dessen Kampfhundmischling wiedererkannte. „Herr A. behauptete: Es ist mein Hund“, erzählte einer der befragten Polizisten. Beweisen habe er es aber nicht können.

Dem mutmaßlichen Täter drohen fünf Jahre Haft

In dem Prozess dürften diese beiden Delikte sowie die unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln eine eher untergeordnete Rolle spielen. Sollte der Vorwurf der Geiselnahme und der Vergewaltigung zutreffen, drohen dem Mann mindestens fünf Jahre Haft.