Dem freigestellten Inspekteur dräut ein Verfahren wegen Bestechlichkeit. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Bestechlichkeit gegen den ranghöchsten Polizisten aufgenommen. Der Anwalt der Polizistin wertet das als ein gutes Signal.

Der Anwalt Holger Rohne ist zufrieden mit dem Lauf der Dinge im Fall der Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner: „Der Verdacht der Bestechlichkeit besteht nach wie vor. Darauf hatten wir von Beginn an hingewiesen“, sagt er gegenüber unserer Zeitung. Es geht um ein Telefonat, das auch in dem Verfahren wegen sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten im Land als Beweismittel zugelassen war. Darin spricht der Vorgesetzte mit der Beamtin darüber, dass er ihr helfen könne, ihre weiteren Karriereziele zu erreichen. Eine persönliche Beziehung mit ihm würde dem Vorankommen nicht schaden, soll der Inspekteur in dem Gespräch sinngemäß gesagt haben.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit in dem Gespräch und den Äußerungen der Frau gegenüber zunächst nicht gesehen. Er habe im Namen seiner Mandantin „den seltenen Weg beschritten und eine gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht beantragt“, sagt der Heidelberger Jurist, der auf die Vertretung von Opfern spezialisiert ist. Das OLG sei damals dem Antrag nur deshalb nicht gefolgt, weil es der Kriminalhauptkommissarin in dem Fall „an der Verletzteneigenschaft fehlte“.

Das OLG forderte die Staatsanwaltschaft zur genauen Untersuchung auf

Das Gericht regte damals dennoch an, Ermittlungen einzuleiten. Das ist nun geschehen. Rohne kommentiert das so: „Das OLG hat dennoch – über das Notwendige hinaus – in denkbarer Klarheit juristisch ‚Farbe bekannt‘. Und auch einen Appell in Richtung Staatsanwaltschaft gesendet. Das ist sehr erfreulich“, lobt er. Das Landgericht sei in seinem am 14. Juli mündlich begründeten Urteil „sogar noch deutlicher“ geworden „und kam zu dem Schluss, dass es von einer Bestechlichkeit ausgehe, es hierfür aber auch einer entsprechenden Anklage bedürfe. So konnte das Landgericht sein Urteil in prozessual zulässiger Weise nicht auch auf das Telefonat am 16. November 2021 erstrecken, wo es zu den in Rede stehenden Äußerungen kam“, erläutert der Jurist. Unterm Strich sei er „sehr froh, dass trotz des formell zwar nicht erfolgreichen Antrags beim OLG der Sache nach doch das Ziel erreicht wurde: Die Staatsanwaltschaft hat den Appell der Gerichte gehört und ermittelt wieder. Sicherlich bin daher nicht nur ich in Erwartung einer Anklage wegen Bestechlichkeit.“

Das ist nicht der einzige Schritt, auf den Beobachterinnen und Beobachter des Prozesses warten. Nach dem Freispruch des Inspekteurs vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Anwärterin für den Höheren Polizeidienst hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Inzwischen liegt das schriftliche Urteil vor. Das Gericht gibt bislang noch keine anonymisierte Fassung davon heraus, obwohl zahlreiche Medien dies beantragt haben.

Andreas Renner ist seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 freigestellt. Das ist auch nach dem Freispruch weiterhin so. Denn es läuft auch noch ein Disziplinarverfahren gegen ihn, das jedoch bis zu einem endgültigen Urteil ausgesetzt ist. Aufgrund des laufenden Revisionsverfahrens ist das Urteil des Landgerichts vom Juli nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte Renner vorgeworfen, sie zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Das soll am Rande eines Kneipenbesuchs nach einem Beratungsgespräch in Renners Büro im Innenministerium geschehen sein, bei dem Alkohol floss.