Dem freigestellten Inspekteur dräut ein Verfahren wegen Bestechlichkeit. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Bestechlichkeit gegen den ranghöchsten Polizisten aufgenommen. Der Anwalt der Polizistin wertet das als ein gutes Signal.

Der Anwalt Holger Rohne ist zufrieden mit dem Lauf der Dinge im Fall der Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner: „Der Verdacht der Bestechlichkeit besteht nach wie vor. Darauf hatten wir von Beginn an hingewiesen“, sagt er gegenüber unserer Zeitung. Es geht um ein Telefonat, das auch in dem Verfahren wegen sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten im Land als Beweismittel zugelassen war. Darin spricht der Vorgesetzte mit der Beamtin darüber, dass er ihr helfen könne, ihre weiteren Karriereziele zu erreichen. Eine persönliche Beziehung mit ihm würde dem Vorankommen nicht schaden, soll der Inspekteur in dem Gespräch sinngemäß gesagt haben.