Möglich macht die Einstellung ein Paragraph der Strafprozessordnung. Foto: Gottfried Stoppel)

Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Waiblingen, Bernd Fickler, nach Geldauflage ein.

Fellbach - Die Untreue-Vorwürfe gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Waiblingen, Bernd Fickler, werden für seinen neuen Arbeitgeber nicht zu einer juristischen Belastung. Denn das seit über einem Jahr laufende Ermittlungsverfahren gegen den 52-jährigen Finanzmanager ist eingestellt. Das hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart offiziell mitgeteilt. Verbunden mit dem Ende der Untersuchung ist eine von Bernd Fickler bereits bezahlte Geldauflage. Eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde sprach von einem „Betrag in einer mittleren fünfstelligen Höhe“.

Das erspart dem Beschuldigten eine juristische Hängepartie

Möglich macht die Einstellung des Verfahrens ein Paragraf der Strafprozessordnung. Um einerseits die Justizbehörden zu entlasten und andererseits den Beschuldigten eine juristische Hängepartie zu ersparen, wird bei weniger schwer wiegenden Fällen gern über die Zahlung einer Geldauflage abgekürzt. Besonders häufig im Einsatz ist der Paragraf bei Verkehrsdelikten wie Fahrerflucht oder Radarfallen-Sündern.

Für die betroffenen Autofahrer hat die über den Geldbeutel laufende Regelung den Vorteil, dass es keine Punkte in der Verkehrssünderdatei gibt und der Pappendeckel nicht eingezogen werden kann. Fahrverbot und Führerscheinentzug sind nicht mehr möglich. Und: Ein Schuld-eingeständnis ist die Einstellung nach Geldauflage ebenfalls nicht. Beschuldigte können sich weiter als unschuldig bezeichnen und gelten auch nicht als vorbestraft.

Im „Fall Fickler“ hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Waiblingen nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zwei freigestellten Mitgliedern des Personalrats zu Unrecht eine zusätzliche Vergütung gewährt. Die Zulagen an die seinerzeit auch im Verwaltungsrat der Bank sitzenden Arbeitnehmervertreter belaufen sich auf etwa 20 000 Euro. Ein Betriebsrat hatte monatlich 500 Euro zusätzlich erhalten, für den zweiten Kandidaten gab es einen Aufschlag von 250 Euro. Hinter der Zulage steckt die Vermutung, dass sich Fickler bei der Verschlankung der Führungsriege den Rücken freihalten wollte. Unter Arbeitsrechtlern wird aber eifrig diskutiert, ob das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats auch verpasste Aufstiegschancen widerspiegeln muss.

Die Kreissparkasse hat auf eine Rückforderung der gewährten Zulagen verzichtet

Allerdings hatte sich der Bankchef, das bestätigt auch der Staatsanwaltschafts-Sprecher Heiner Römhild, den Extra-Bonus für die zwei Mitarbeiter vom zuständigen Gremium offiziell absegnen lassen. Die Kreissparkasse jedenfalls hat auf eine Rückforderung der gewährten Zulagen prompt verzichtet.

Dass der in Kernen aufgewachsene Bankkaufmann auch wegen ungewöhnlich hoher Spesenrechnungen und einem gewissen Hang zur Repräsentation in Ungnade gefallen war, spielte für die Ermittler keine Rolle. Aus juristischer Sicht fällt weder die Tatsache, dass Fickler den dreiseitig verglasten Besprechungsraum mit Traum-Blick über Waiblingen als Chefbüro nutzte, noch Restaurant-Rechnungen für Geschäftsessen im Elsaß ins Gewicht.

Dennoch wurde dem erst 2012 als Nachfolger von Albert Häberle bestallten Vorstandschef im Frühjahr 2017 in Waiblingen der Stuhl vor die Tür gestellt – bei voller Gehaltszahlung bis zum Jahresende. Im Januar wechselte Fickler in die Geschäftsführung der Fellbacher Immobilienfirma Wohninvest. Gesellschafter Harald Panzer hatte die Vorwürfe schon vor vier Monaten als „geradezu lächerlich“ bezeichnet. Jetzt hat die Geldauflage das juristische Fragezeichen aus der Welt geschafft. „Ich be-grüße, dass alle Ermittlungen wegen der aus meiner Sicht unbegründeten Vorwürfe endgültig eingestellt wurden“, lautet der Kommentar von Bernd Fickler.