Die Ausschreitungen beim Eritrea-Festival haben die Stadt aufgewühlt. Nun reagiert die Justiz. Die Geschwindigkeit ist vorbildlich, kommentiert unser Autor Christian Gottschalk.
Die Justiz muss sich ja immer wieder mit dem Vorwurf auseinandersetzen, nicht gerade von der schnellen Truppe zu sein. Zumindest im ersten Verfahren um die Krawalle rund um das Eritrea-Festival in Stuttgart ist das nicht der Fall. Weniger als ein halbes Jahr nach den Ausschreitungen am Römerkastell in Stuttgart ist das erste Urteil gesprochen. Das ist vorbildlich. In Gießen war nach vergleichbaren Vorfällen 2022 auch ein Jahr nach der Tat noch niemand angeklagt.
Keine Samthandschuhe
Die Justiz muss sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, Straftäter mit Samthandschuhen anzufassen. Bei dem nun verkündeten Schuldspruch war das nicht der Fall. Der 29 Jahre alte Mann, der mehrere schwere Gegenstände auf die herbei geeilten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschützten Polizisten geworfen hat, muss für drei Jahre und neun Monaten hinter Gittern. Man muss in Deutschland schon einiges angestellt haben, um so lange weggesperrt zu werden. Das war hier der Fall. Der Verurteilte stand nicht zum ersten Mal vor Gericht.
Nächste Woche geht es weiter
Schon in der nächsten Woche findet der zweite Prozess gegen einen Teilnehmer der Krawalle statt. Ob das Tempo so erfreulich hoch bleiben kann, ist allerdings offen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehr als 170 Beschuldigte. Irgendwie an den Randalen mitgemacht zu haben, reicht nicht für eine Anklage. Jedem Einzelnen muss eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Das erinnert ein wenig an die Arbeit des Sisyphos.