Zwei Ritter beim Schwertkampf: Der „Ewige Reichslandfrieden“ sollte die ständigen Fehden beenden. Foto: imago/Eibner Europa

Auf dem Reichstag zu Worms wird am 7. August 1495 der „Ewige Reichslandfrieden“ verkündet, zugleich wird das Reichskammergericht gegründet. Eine Revolution in der Rechtsprechung, tritt an die Stelle der Selbstjustiz doch der Rechtsweg.

„Gewalt beherrscht die Straße, Friede und Recht sind schwer verwundet“, schrieb Walther von der Vogelweide um 1200. Der Lyriker machte damit auf ein damals weitverbreitetes Phänomen aufmerksam, wonach Streitigkeiten nicht friedlich vor Gericht, sondern mit Waffengewalt ausgetragen wurden.