Die Aufforderung von Thomas Rosspacher zur „Remigration“ sorgt im Gemeinderat für Entsetzen. Er ist nicht der einzige AfD-Bewerber, der mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein könnte.
Der Stuttgarter AfD-Kandidat für die Kommunalwahl, Thomas Rosspacher, hat mit seiner vor allem in Bad Cannstatt plakatierten Forderung „Schnelle Remigration schafft Wohnraum“ für Abscheu und Entsetzen im Gemeinderat gesorgt, dem er aufgrund seines vorderen dritten Listenplatzes künftig angehören könnte. Die Grünen-Fraktionschefin Petra Rühle sagte, spätestens jetzt müsse jedem Wahlberechtigten in Stuttgart klar sein, dass Stimmen für die AfD ein friedliches Zusammenleben in der vielfältigen Landeshauptstadt gefährdeten. Die Vertreibung von ausländischen Mitbürgern ausgerechnet als geeignetes Mittel gegen Wohnungsnot zu propagieren, sei infam. Die AfD verweigere sich doch seit Jahren sinnvollen Maßnahmen.
Der SPD-Fraktionschef Stefan Conzelmann bezeichnet das Plakat als „widerlich“. Es erinnere „an die finstersten Zeiten unserer Geschichte“. Es schüre bewusst Angst bei Menschen mit Migrationshintergrund und zeige, dass die im Südwesten an Rückhalt verlierende AfD kein Interesse an der Bekämpfung der Wohnungsnot habe, sondern nur Menschen gegeneinander aufzustacheln versuche. Und sogar CDU-Fraktionschef Alexander Kotz, der kürzlich betonte, eigene Anträge auch dann zu stellen, wenn sie nur mit der AfD eine Mehrheit fänden, bezeichnete die Plakate im Streitgespräch mit Stadtrat Luigi Pantisano (Die Linke) im Internet als „einfach unerträglich“.
Luigi Pantisano stellte Anzeige wegen Volksverhetzung
Pantisano hat sich nämlich nicht damit begnügt, seine Verachtung in den sozialen Medien zu artikulieren, er hat Rosspacher – wie mittlerweile auch andere Bürger – wegen Volksverhetzung angezeigt, kurz nachdem dieser seine „zutiefst rassistischen Plakate“ in seinem Stadtbezirk aufgehängt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Anzeige zu prüfen. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied hat mittlerweile ebenfalls Anzeige erstattet.
Die Plakate stellten laut Pantisano gerade in Bad Cannstatt, wo besonders viele Menschen mit Migrationshintergrund lebten, eine konkrete Bedrohung dar. Der Stadtrat fordert daher, sie müssten entfernt werden. Die Verwaltung hat allerdings nicht vor, etwas gegen die Kampagne zu unternehmen. Sie sei „zur Wahrung der Neutralität gegenüber politischen Parteien und Gruppierungen gehalten“, teilte Pressesprecherin Susanne Kaufmann mit. Das schließe ein Machtwort von OB Frank Nopper (CDU) aus. Auf Nachfrage stellt er dann aber doch ganz allgemein fest: „Wir alle sollten uns für eine Stadt des friedlichen und respektvollen Miteinanders, der gelingenden Integration und des guten Zusammenhalts einsetzen.“
Verweis auf Recherchen von „Correctiv“
Für Luigi Pantisano, der nach der Veröffentlichung seiner Anzeige im Netz von AfD-Sympathisanten massiv beleidigt wurde, aber auch viel Unterstützung erfährt, bedeutet der Slogan „eine massive Bedrohung für alle Menschen mit Migrationsgeschichte in Stuttgart“. Er mache deutlich, welchen Geist die womöglich zukünftigen Stadträte der AfD in den Gemeinderat einbringen“. Um genügend Wohnraum „für Herkunftsdeutsche zu sorgen, sollen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Stuttgart vertrieben werden“.
Der Stadtrat verweist auf die Enthüllungen des Medienhauses „Correctiv”, das über ein Treffen von Rechtsextremisten, darunter hochrangige Vertreter der AfD, in Potsdam berichtete. Dabei sollte der in einen ideologischen Kontext genannte Begriff „Remigration“ verschleiern, um was es tatsächlich geht: die erzwungene Vertreibung von Menschen, die nicht deutsch genug erscheinen, selbst, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. „Remigration“ wurde zum Unwort des Jahres 2023 gewählt. Es sei in rechten Kreisen zu einem Euphemismus für die Forderung nach Zwangsausweisung bis hin zu Massendeportationen von Menschen mit Migrationsgeschichte geworden, begründete die Jury ihre Entscheidung.
AfD-Stadtrat verweist auf Kanzler Scholz
Thomas Rosspacher versteht die Aufregung um sein Plakat nicht. Für den Slogan hat er eine simple Begründung: „,Wir müssen im großen Stil abschieben’ passte von der Größe nicht auf das Wahlplakat.“ Das sei eine Aussage von Kanzler Olaf Scholz (SPD), weshalb er davon ausgeht, „dass es sich hier nicht um Volksverhetzung handelt“. Der Kanzler beschränkt sich auf Personen, die sich nicht auf Schutzgründe berufen können und keine Bleibeperspektive haben. Der bei dem Geheimtreffen in Potsdam als Hauptredner aufgetretene Rechtsextremist Martin Sellner hat dagegen laut Corrrectiv „Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und nicht assimilierte Staatsbürger“ im Blick. AfD-Chefin Alice Weidel verwendet den Begriff „Passdeutsche“, um den Stellenwert von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund zu beschreiben.
Der Stuttgarter AfD-Kreisvorstandssprecher Dirk Spaniel hält die Aussage auf dem Wahlplakat für zutreffend. Er sieht – zumindest öffentlich – die Forderung aber auf in der Regel in geförderten Wohnungen lebende „nicht aufenthaltsberechtigte Personen“ beschränkt. Laut Parteiprogramm sind in Deutschland zudem solche Ausländer abzuschieben, die Straftaten begangen haben.
AfD-Kandidaten nicht unbescholten
Parteiintern ist Gesetzestreue offenbar mehr Kür als Pflicht. Gleich mehrere Parteimitglieder, die es zuletzt mit Strafverfolgungsbehörden zu tun bekommen haben, streben auf vorderen Listenplätzen in den Gemeinderat. Der bekannteste ist wohl Niels Foitzig, der im Thailand-Urlaub gleich mehrfach randalierte und dort von der Polizei vorübergehend in eine Zelle gesteckt wurde. Die Boulevardpresse vermutete ihn gar im „Drogenrausch“. Er kandidiert auf dem aussichtsreichen Rang vier (so viele Stadträte hat die AfD aktuell). Thomas Rosspacher bestätigte einen Bericht der „Bild“, wonach er 2021 wegen Insolvenzverschleppung vom Amtsgericht Waiblingen zu 100 Tagessätzen verurteilt worden sei. Er befindet sich nach eigener Aussage bis 2026 im Privatinsolvenzverfahren. Rosspacher versichert, damals vergeblich versucht zu haben, die Arbeitsplätze in seiner Autowerkstatt zu retten.
Ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr steht einem weiteren aussichtsreichen Kandidaten auf der AfD-Liste ins Haus. Laut „Bild“ soll der Stuttgarter in der Nacht zum 13. April mit überhöhter Geschwindigkeit und über zwei Promille über die B 10 in Göppingen gerast und daraufhin von der Polizei gestoppt worden sein. Das Amtsgericht Göppingen teilte auf Anfrage mit, der Sachverhalt treffe „weitgehend“ zu, es seien aber „knapp unter zwei Promille“ gewesen. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig, weshalb die Unschuldsvermutung gelte. Einen Verhandlungstermin für den Fall (Az: 21 Cs 75 Js 9391/24) gebe es noch nicht. Der Betroffene ließ eine Anfrage unserer Zeitung unbeantwortet.