Mehr als 40 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden (Symbolbild) Foto: IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Die ersten Jahrgänge mussten ihre Führerschein bereits gegen eine fälschungssichere Karte eintauschen. Aktuell ist dran, wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Wo man die Fahrerlaubnis tauschen kann, wie viel das kostet und welche Fristen es gibt.

Der „Lappen“ hat bald ausgedient, jetzt kommt die Karte: Mehr als 40 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen wird und bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein muss. Und Führerscheinbesitzer, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, sollten langsam aktiv werden – sofern noch nicht geschehen. 

Sie müssen nämlich bis zum 19. Januar 2024 ihren alten Lappen umtauschen. Aber wo geht das? Und: Wie sieht es bei Menschen aus, die 1971 oder später geboren wurden? Was braucht man alles dafür? Wie viel kostet das?

Welche Führerscheine müssen ausgetauscht werden?

Alle Führerscheine, die in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 gegen die neuen EU-konformen Kartenführerscheine umgetauscht werden.

Das gilt sowohl für alle Papierführerscheine – die seit 1999 nicht mehr ausgegeben werden – als auch für neuere Führerscheine im Scheckkartenformat, wenn sie bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die neuen, befristeten EU-Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Warum muss man seinen Führerschein tauschen?

Grund für die Pflicht zum Tausch ist eine Regelung der EU. Mit dem Umtausch der betroffenen Fahrerlaubnisse soll dafür gesorgt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster erhalten – und so fälschungssicher werden.

Wo kann man den Führerschein umtauschen?

In der Regel lässt sich der Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Zum Teil ist der Umtausch aber auch in Bürgerämtern möglich, wie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu lesen ist. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen außerdem die Kosten für das biometrische Passfoto.

Was braucht man für den Umtausch?

Für den Umtausch braucht man seinen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises bzw. Passes oder sonstigen Ausweisdokuments. Dazu noch ein aktuelles biometrisches Foto sowie den alten Führerschein im Original.

Welche Umtauschfristen gibt es?

Die Umtauschfristen sind nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum – nicht dem Erteilungsdatum – gestaffelt, je nachdem, wann man den Führerschein erhalten hat.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

• Geboren vor 1953: Getauscht bis 19.01.2033

• Geboren von 1953-1958: Getauscht bis 19.01.2022

• Geboren von 1959-1964: Getauscht bis 19.01.2023

• Geboren von 1965-1970: Getauscht bis 19.01.2024

• Geboren 1971 oder später: Getauscht bis 19.01.2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Achtung: Personen, die vor 1953 geboren wurden, fallen nicht in dieses Raster. Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Was passiert, wenn man die Frist verstreichen lässt?

Tauscht man nicht rechtzeitig, wird der alte Lappen ungültig. Allerdings bezieht sich das Ablaufdatum nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Heißt: Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden – auch, wenn die Umtauschfrist abgelaufne ist. Gerät man dann aber in eine Polizeikontrolle, muss man zehn Euro Bußgeld dafür zahlen.