Auch in Modegeschäften genügt nun eine FFP-2 Maske. Foto: /Eva Schäfer

Beim Einkauf gilt nur noch die FFP-2-Maskenpflicht – die 3G-Regel im Einzelhandel, der nicht als „täglicher Bedarf“ eingestuft wurde, ist aufgehoben. Und in manche Geschäfte kommen auch wieder mehr Kunden.

Fellbach - Das Handy mit dem Impfstatus plus den Ausweis zücken, wenn man zur Ladentüre geht. Das kannten in den vergangenen Wochen viele Kunden, wenn sie in einem Geschäft einkauften, das nicht in die Kategorie „täglicher Bedarf“ eingeordnet war. Dort war bisher der Händler verpflichtet, den Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen tagesaktuellen Coronatest zu kontrollieren. Seit einer Woche ist das wegen der Corona-Lockerungen passé , nun reicht eine FFP2-Maske wie in Lebensmittelläden und vielen anderen Geschäften auch. Viele Händler atmen auf. Wie sich die Lockerung in der Kundenfrequenz auswirkt, das können sie aber noch nicht abschätzen.