Einige Kommunen im Kreis Göppingen haben ihre Steuersätze für den Besitz eines Vierbeiners angehoben. Die Erhöhung, aber auch eine steigende Zahl von Haltern, spült mehr Geld in die Kassen von Städten und Gemeinden.
Während der Coronapandemie haben sich viele Menschen einen Hund angeschafft. Diese Entwicklung lässt sich auch an der Hundesteuer ablesen. 2022 wurden im Südwesten 55 Millionen Euro an Hundesteuern eingenommen. Das waren 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Den höchsten Satz pro Kopf erreichte 2022 die Gemeinde Wäschenbeuren. Umgerechnet auf die Einwohner liegt das Pro-Kopf-Aufkommen in der Gemeinde bei 14,20 Euro, so die Daten des Statistischen Landesamtes.
Das bedeutet aber nicht, dass die Steuersätze in Wäschenbeuren besonders hoch sind, sie liegen mit 100 Euro für den ersten Hund und jeweils 200 Euro für weitere Hunde eher im unteren Mittelfeld dessen, was Gemeinden im Kreis berechnen. Wer in Wäschenbeuren einen sogenannten Kampfhund besitzt, muss 750 Euro im Jahr bezahlen, beim zweiten Kampfhund werden dann 1500 Euro fällig. „Wir haben unsere Hundesteuersätze seit 2018 nicht erhöht und haben auch nicht vor, im nächsten Jahr zu erhöhen“, erklärt Bürgermeister Karl Vesenmaier. Derzeit sind in der Gemeinde Wäschenbeuren 263 Hunde gemeldet.
Einnahmen decken anfallende Kosten nicht
In der Gemeinde decken die Einnahmen durch die Hundesteuer die anfallenden Kosten nicht, betont Versenmaier. Allein die 15 Hundetoiletten kosten in der Anschaffung 1725 Euro pro Stück. Jedes Jahr gibt die Gemeinde rund 1800 Euro für 150 000 Hundetüten aus. „Unsere Bauhofmitarbeiter sind 260 Stunden im Jahr unterwegs, um die Hundetoiletten zu leeren und zu warten. Da sind die Kosten für die Entsorgung noch gar nicht dabei“, sagt Versenmaier. Zudem überweist die Gemeinde im Rahmen der Tierschutzkooperation jedes Jahr 3200 Euro an Tierheime im Kreis für die Versorgung von Fundtieren.
In Lauterstein wurden die Hundesteuersätze erst im Januar um 20 Prozent erhöht. Damit soll der erhöhte Aufwand abgedeckt werden, den die Hunde verursachen. Im Vorfeld gab es immer wieder Klagen über Hundekot, der beim Gassigehen liegen blieb und über Hunde, die ohne Leine unterwegs waren. „Zwar sind das nur Einzelfälle, die aber in der letzten Zeit zugenommen haben und bei uns viel Aufwand verursachen“, begründet der Lautersteiner Bürgermeister Michael Lenz. „In der Coronazeit hat die Hundehaltung zugenommen“, fügt er hinzu. Der genaue Aufwand sei „nicht bezifferbar“, erläuterte der Lautersteiner Kämmerer Benjamin Heilig bei der Diskussion über die Erhöhung der Steuersätze im Gemeinderat. „Die Einnahmen durch die Hundesteuer wiegen das aber nicht auf.“ Seit Anfang des Jahres müssen Hundehalter in Lauterstein 120 Euro bezahlen, für jeden weiteren Hund 240 Euro pro Tier. Für Kampfhunde wie Bullterrier oder American Staffordshire Terrier wurde für den ersten Hund ein Steuersatz von 960 Euro festgelegt. Für einen zweiten Kampfhund müssen Hundehalter 1920 Euro Steuer bezahlen. In Lauterstein sind laut Verwaltung etwa 185 Hunde, darunter zwei Kampfhunde, angemeldet. „Wir haben die Sätze seit Jahren nicht angepasst und uns bei der Erhöhung an den anderen Kommunen im Kreis orientiert“, betont Lenz.
Satte Erhöhung für sogenannte Kampfhunde
Der Trend zum Hund, aber auch zu einer Erhöhung der Steuer für Bello & Co. ist in Nellingen zu beobachten. 2022 hat die Gemeindeverwaltung über die Hundesteuer etwas mehr als 12 000 Euro eingenommen, für das laufende Jahr rechnet die Kämmerei mit rund 16 000 Euro. Zu dieser Steigerung trägt bei, dass die Steuersätze für den ersten Vierbeiner von 96 auf 120 Euro erhöht wurden. Wer in Nellingen einen Kampfhund hält, muss seit Januar mit einer satten Erhöhung zurechtkommen: Die Kosten stiegen von 384 Euro auf 900 Euro.
Es gibt aber auch immer wieder den Ruf nach einer Reduzierung der Hundesteuer. Diese Erfahrungen hat die Stadt Ebersbach gemacht, die beim Start ihrer neuen Homepage ein „openDemokratie-Tool“ für die direkte Beteiligung der Bürger getestet hat. Eine der ersten Petitionen war die Forderung, die Erhöhung der Hundesteuer zurückzunehmen.
Kommunen haben Spielraum bei Erhebung von Steuer
Einzug
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Sie wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und erhoben.
Ausnahmen
Für bestimmte Hunde können sich die Kommunen auch für eine Befreiung von der Hundesteuer entscheiden. Dies ist bei Helferhunden, wie Blindenhunden, der Fall. Die Stadt Ebersbach etwa erhebt für einen Hund, der aus einem Tierheim aus dem Landkreis Göppingen stammt, in den ersten zwölf Monaten keine Steuer von dessen Halter.