Seit Jahren ist im Gespräch, den Parkplatz an der Egelseer Heide gebührenpflichtig zu machen. So soll das Verkehrsaufkommen durch Ausflügler besser gesteuert werden. Foto: Elke Hauptmann

Um den Besucheransturm an den Wochenenden in den Griff zu bekommen, sollen Ausflügler für den Parkplatz auf der Egelseer Heide künftig bezahlen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einem Konzept zur Bewirtschaftung der 115 Stellflächen.

Rotenberg - De r beschauliche Stadtteil Rotenberg mit der Grabkapelle und der Egelseer Heide ist im vergangenen Herbst, Winter und Frühjahr an nahezu jedem schönen Wochenende von Ausflüglern aus der gesamten Region Stuttgart regelrecht überrollt worden. Der Andrang ließ sich mitunter nur durch drastische behördliche Maßnahmen wie die Ausweisung von Halteverboten und die Sperrung der Zufahrten eindämmen.

Mit Planungen bereits begonnen

„Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass diese besonders markante Entwicklung der Verkehrsverhältnisse außergewöhnlich waren und im Zusammenhang mit den Pandemiebedingungen zu bewerten sind“, erläutert Oberbürgermeister Frank Nopper in einer jetzt vorliegenden Stellungnahme eine Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion. Diese hakte bereits im November 2020 nach, ob und welche Überlegungen es in der Verwaltung gebe, wie der Besucheransturm nachhaltig geregelt werden könnte. Nopper verweist auf das 2017 erstellte Verkehrskonzept Rotenberg: „Bisher sind zwei der drei dort genannten Maßnahmen für den ruhenden Verkehr umgesetzt.“ Die Umsetzung des noch offenen Punktes – die befristete Bewirtschaftung von Parkplätzen an Sonn- und Feiertagen – gehe die Stadt nun an, nachdem der Untertürkheimer Bezirksbeirat der Maßnahme Ende März zugestimmt hatte: „Die Planungen zur Einführung dieser Parkgebührenpflicht an diesen besucherstarken Tagen haben bereits begonnen“, teilt der OB mit.

Kein Routinevorgang für die Stadt

Doch das Vorhaben ist nicht so einfach wie es klingt. Denn erstens befinden sich die 115 Stellflächen des Parkplatzes direkt am Naherholungsgebiet Egelseer Heide in der Zuständigkeit von gleich drei Ämtern – dem Tiefbauamt, dem Liegenschaftsamt sowie dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Und zweitens sollen die Parkgebühren nur zeitlich befristet erhoben werden: Vom 1. April bis zum 31. Oktober ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen. „Daher handelt es sich bei der Bewirtschaftung des Parkplatzes nicht um einen Routinevorgang“, betont die Sprecherin der Stadtverwaltung, Jasmin Bühler. „Derzeit prüfen wir, wie unter diesen Voraussetzungen eine satzungskonforme Bewirtschaftung aussehen kann und welche Schritte dafür im Vorfeld notwendig sind.“ Man hoffe, dass die offenen Fragen „im Laufe des Jahres geklärt und ein Konzept zur Bewirtschaftung erstellt werden kann“, so Bühler. „Diese wird dann dem Bezirksbeirat Untertürkheim vorgestellt“, kündigt die Verwaltung an.

Parkdruck verlagert sich

Im Zuge der Entwicklung des Konzepts sollen auch mögliche Auswirkungen der Parkregelung auf die umliegenden, kostenfreien Straßenbereiche betrachtet werden, heißt es. Die Befürchtung der Rotenberger ist nämlich, dass die Ausflügler dann erst recht in die schmalen Gassen des Ortes oder in die Weinberge drängen und für noch mehr Parkchaos als ohnehin schon sorgen könnten. Deshalb hatte sich der Bezirksbeirat auch lange Zeit gegen die Einführung einer Gebühr gewehrt. Corona aber hat die Sichtweise verändert, die Maßnahme wird inzwischen als zwingend nötig erachtet .

Gemeinderat hat das letzte Wort

Schon vor vier Jahren wurde im Verkehrskonzept Rotenberg festgehalten: „Aufgrund der deutlich das Angebot übersteigenden Nachfrage in den genannten Zeiträumen ist eine Bewirtschaftung zielführend.“ Auf dem Parkplatz, der fast ausschließlich von Besuchern genutzt werde, sollen demnach drei bis vier Parkscheinautomaten aufgestellt werden. „Neben dem klassischen Parkschein sollte auch ein Tagesticket angeboten werden. Die Begrenzung der Parkdauer ist nicht vorgesehen.“ Die Überwachung könnte allerdings „nur stichpunktartig im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den städtischen Vollzugsdienst“ erfolgen, heißt es in dem Papier. Durch den geplanten Einsatz eines externen Ordnungsdiensts sei zu erwarten, „dass die Regelakzeptanz der Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht wird“. Die Höhe der Erträge durch eine Parkraumbewirtschaftung würden von der Auslastung der Stellplätze, der Parkdauer, der Zahlmoral und der Höhe der Parktarife abhängen.

Um die Gebührenpflicht einführen zu können, müsste die städtische Parkgebührensatzung angepasst werden. Das letzte Wort hat also der Gemeinderat.