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Mit interaktiver Grafik - Drohnen dienen heute vielen Zwecken. Privatleute und Gewerbetreibende nutzen die Fluggeräte. Um Probleme zu vermeiden, gelten strenge Regeln. Gerade Profis macht das zu schaffen.

Drohne

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Stuttgart - Der erste Freitag im Monat gehört in Stuttgart den Radlern. Dann gehen Hunderte von ihnen für eine fahrradfreundliche Stadt auf die Straße. Auch vergangenen Freitag. Da war sogar etwas Neues geplant. Ein kleines Fluggerät, umgangssprachlich Drohne genannt, hätte die Demonstration aus der Luft begleiten und Aufnahmen machen sollen. Doch daraus ist nichts geworden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Antrag auf eine Genehmigung des Fluges abgelehnt. Aus Sicherheitsgründen, auf Anraten der Stadt. „Die große Menschenmenge und die nötigen Sicherheitsabstände beschäftigen uns in so einem Fall am meisten“, sagt Gerald Petri vom Ordnungsamt. Der Einsatz wäre schlicht zu gefährlich geworden. Einen ähnlichen Antrag hat es bisher für eine Demo noch nie gegeben. Es könnte aber bald öfter so kommen. Denn die kleinen Fluggeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.

Um die neuartigen Drohnen für den Zivilgebrauch von militärischen Modellen abzugrenzen, ist im offiziellen Amtsdeutsch von „zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen“ die Rede. Manche Leute nutzen sie als Spielzeug, andere, um mit angehängten Kameras Fotos oder Filme zu machen, für Vermessungsarbeiten oder in der Landwirtschaft.

Nicht jeder Flug muss genehmigt werden. Bei rein privatem Gebrauch und einem Gewicht der Geräte von höchstens fünf Kilogramm ist das nicht nötig. Bei größeren Drohnen oder einer gewerblichen Nutzung muss beim jeweiligen Regierungspräsidium (RP) eine sogenannte Aufstiegserlaubnis eingeholt werden, die an strenge Vorgaben geknüpft ist. Vorher werden dazu das Ordnungsamt und die Polizei gehört. Maßstäbe sind Sicherheit, Eigentümerinteressen von überflogenen Häusern oder Grundstücken sowie der Datenschutz. „Es dürfen zum Beispiel keine Personen angeflogen werden“, sagt Sabine Beck vom Stuttgarter Regierungspräsidium. Grundlage dafür ist die Luftverkehrsordnung.

Die Zahl der Anträge nimmt ständig zu. Und damit auch die genehmigten Aufstiege. Die werden von den vier Regierungspräsidien im Land erfasst. Noch im Jahr 2012 sind in Baden-Württemberg lediglich 135 Genehmigungen für gewerbliche Flüge erteilt worden. Ein Jahr später waren es 297 und im ersten Halbjahr 2014 bereits 278. Allein beim RP Stuttgart sind es bis Ende Juni 71 gewesen. Die Technik ist im Kommen.

Doch auch wer Drohnen privat nutzt, darf nicht alles und muss genau auf die Rechte seiner Mitmenschen achten. Der Schnappschuss von der Nachbarin etwa, die sich oben ohne in ihrem nicht einsehbaren Garten sonnt, ist verboten. Wer solche Fotos macht und womöglich sogar veröffentlicht, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Das kommt zumindest bisher aber selten vor. „In Stuttgart sind uns noch keine Anzeigen oder größeren Probleme bekannt“, sagt Polizeisprecher Stefan Keilbach. Auch Schäden seien die Ausnahme. Eine Gefahr sieht Keilbach allerdings darin, dass sich auch Laien solche Drohnen kaufen können. Man wisse zudem, dass es etliche gewerbliche Flüge für Kameraaufnahmen gebe. Und nicht immer kämen Beobachter damit klar: „Es gehen hin und wieder Meldungen bei uns ein, dass jemand etwas Merkwürdiges in der Luft gesehen hat“, sagt Keilbach. Kein Ufo, sondern im Normalfall eine Drohne.

Bei Hobbypiloten gibt es auch ein weiteres Problem: „Viele wissen gar nicht über die Bestimmungen Bescheid“, sagt Ingo Tannert. Er ist Modellflieger und Geschäftsführer der Bastler-Zentrale im Hospitalviertel. „Genehmigungen werden beim Regierungspräsidium streng gehandhabt. Von meinen Kunden höre ich, dass es in anderen Bundesländern viel einfacher sei, eine Genehmigung zu bekommen“, sagt Tannert.

Professionelle Drohnenpiloten haben damit Erfahrung. „Die Hälfte unserer Arbeit besteht aus Bürokratie“, sagt Stephan Zirwes. Er ist Mitbegründer der Firma Copterbrothers aus Stuttgart. Sie macht professionelle Luftaufnahmen mit einer Drohne, unter anderem auch für die TV-Serie „Soko Stuttgart“. Für eine neue ZDF-Serie habe man im Schwabtunnel gedreht. „Das ging nur während eines Spiels der deutschen Nationalmannschaft.“

Auch wenn er den Trend begrüßt – einen Nachteil sieht Modellflieger Tannert: „Wir hoffen, dass unser Hobby nicht noch verboten wird, wenn es zu Unfällen kommt, weil unerfahrene Benutzer nicht fliegen können.“ Genehmigungen sind schwer genug zu bekommen. Siehe Fahrraddemo.

Nutzung von zivilen Drohnen in Baden-Württemberg

Erlaubnis: Grundsätzlich unterscheidet die Luftverkehrsordnung zwischen Flugmodellen, die ausschließlich dem „Sport oder der Freizeitgestaltung“ dienen, und zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen. Die umgangssprachlich Drohnen genannten Geräte fallen zumeist unter die zweite Kategorie, weil damit Aufnahmen gemacht werden können. Wer eine solche Drohne rein privat fliegen lässt, braucht keine Genehmigung. Für kommerzielle Flüge, Geräte mit einem Gewicht über fünf Kilo und Drohnen mit Verbrennungsmotor muss das jeweilige Regierungspräsidium eine kostenpflichtige Aufstiegserlaubnis erteilen.

Auflagen: In Baden-Württemberg dürfen zivile Drohnen nur hundert Meter hoch und in Sichtweite des Steuernden, maximal 200 bis 400 Meter weit, fliegen. Grundsätzlich verboten ist das Überfliegen von Menschenansammlungen, Flughäfen, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei, Gefängnissen, Militäreinrichtungen, Industrieanlagen, Kraftwerken und Anlagen zur Energieerzeugung. Wer eine Erlaubnis für kommerzielle Zwecke bekommen will, muss zudem den Steuerer angeben, Genehmigungen für den Überflug von Grundstücken einholen, den Start- und Landeplatz sichern und eine Vielzahl weiterer Auflagen erfüllen. Außerdem muss er nachweisen, dass er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Versicherung: Die Frage, was bei Unfällen passiert, sollte jeden beschäftigen, auch wenn er ohne Erlaubnis eine Drohne fliegen lassen darf. Denn der Führer des Geräts haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er bei einem Flug verursacht. Viele Haftpflichtversicherungen schließen solche Fälle aus, deshalb ist eine Zusatzversicherung notwendig.

Privater Gebrauch: Wer glaubt, bei einem Flug ohne Erlaubnis und fernab der genannten Einrichtungen wie Flughäfen sei alles möglich, irrt sich. Denn es geht nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um Persönlichkeitsrechte. Besonders dann, wenn Fotos oder Filme angefertigt werden. Werden ohne Einverständnis Aufnahmen von Menschen in geschützten Bereichen, etwa auf Privatgrundstücken oder in Wohnungen, gemacht, sind bereits die Bilder verboten. Noch spezieller werden die Regeln, wenn Bilder veröffentlicht werden sollen. Dann ist grundsätzlich das Einverständnis der gezeigten Person, auch im öffentlichen Raum, nötig, wenn sie erkennbar ist. Gebäude und Kunstwerke dürfen nur in einem öffentlich sichtbaren Blickwinkel gezeigt werden.