Teddybären, Blumen und Kerzen liegen vor dem Haus, in dem der getötete neunjährige Junge Jaden gewohnt hat. Sein Möder ist nun zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Archivfoto) Foto: dpa

Wegen Mordes an einem neunjährigen Jungen sowie einem 22-Jährigen ist Marcel H. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Bochum - Höchststrafe für den geständigen Doppelmörder von Herne: Das Landgericht Bochum hat den 20-jährigen Marcel H. am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Zudem bleibt laut Urteil die Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen H. vorbehalten. Damit wurde der 20-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Die Haft muss er in einer sozialtherapeuthischen Anstalt in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

In dem Bochumer Verfahren hatte H. über seinen Verteidiger eingeräumt, im März vergangenen Jahres den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und später seinen 22 Jahre ehemaligen Schulfreund Christopher mit jeweils dutzenden Messerstichen getötet zu haben. Der Vorsitzende Richter Stefan Culemann betonte in der mündlichen Urteilsbegründung, eine Verurteilung des Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht komme aus Sicht der Kammer nicht in Betracht. „Von einer Jugendverfehlung kann hier keine Rede sein“, sagte der Richter mit Blick auf die grausamen Morde, die bundesweit Entsetzen ausgelöst hatten.

Marcel H. voll schuldfähig

H. soll am 6. März 2017 den neunjährigen Jaden in sein Wohnhaus in Herne gelockt haben - dabei gab er laut Anklage vor, dass er Hilfe beim Aufstellen einer Leiter brauchte. Aus Mordlust stach er 52 Mal mit einem Klappmesser auf den Jungen ein. Nach der Tat fand er Unterschlupf bei seinem 22-jährigen Bekannten Christopher. Als dieser von der Fahndung nach H. erfuhr und gedroht haben soll, der Polizei den Aufenthaltsort des damals 19-Jährigen mitzuteilen, attackierte H. auch seinen Ex-Schulfreund mit dem Klappmesser. Er starb nach 68 Messerstichen. Zwei Tage später setzte H. zudem die Wohnung des 22-Jährigen in Brand, um Beweismaterial zu vernichten. Anschließend stellte er sich in einem Imbiss in Herne.

In dem Bochumer Mordprozess hatten zwei Gutachterinnen den geständigen Täter als voll schuldfähig eingestuft und zugleich angegeben, dass sie keine Anhaltspunkte für eine Anwendung des Jugendstrafrechts in dem Fall sähen. „Wir halten das, was wir von den Sachverständigen gehört haben, für richtig“, sagte Richter Culemann in der Urteilsbegründung.

Die Bochumer Schwurgerichtskammer verurteilte H. zudem zur Zahlung von insgesamt 90.000 Euro Schmerzensgeld an Hinterbliebene der beiden Opfer. Über weitergehende Schmerzensgeldforderungen der Mütter beider Opfer fällte das Gericht zunächst keine Entscheidung. H. verfolgte die Urteilsverkündung ohne erkennbare Gefühlsregung. Sein Verteidiger Michael Emde kündigte nach dem Urteilsspruch an, dass sein Mandant „nach Lage der Dinge keine Revision“ einlegen wird. H. wolle „das Urteil so annehmen“, sagte der Rechtsanwalt.