Stefan Vatter (Mitte) stellt bislang nur Fragen – Antworten lässt er sich nicht entlocken. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat das von Aktionären angestrengte Musterverfahren gegen die Porsche SE begonnen. Ein Baustein im Dieselskandal.

Stuttgart - Die drei Richter haben auf der Bühne vor dem großen Vorhang Platz genommen. Die Anwälte der beklagten Porsche Holding SE sowie die der Kläger – geschätzt insgesamt 20 Juristen – sind dort, wo sonst die Zuschauer sitzen. Tische wurden für sie aufgestellt, die einzelnen Plätze sind mit Plexiglasscheiben abgetrennt. Im Großen Saal der Filderhalle in Leinfelden geht es freilich nicht um Theater, sondern um einen weiteren Baustein in der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals.

 

Hier findet die Auftaktverhandlung des Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMug) gegen die Porsche Holding SE, die Dachgesellschaft von VW, statt. Stefan Vatter, der Vorsitzende Richter des 20. Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, hat den Ort gewählt, um die coronabedingten Abstandspflichten einhalten zu können; die Säle im OLG sind schlicht zu klein.

Verworrene Gemengelage

Im Kern geht es auch bei diesem Verfahren um den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Fahrzeugen des VW-Konzerns (Dieselskandal). Ans Licht gekommen ist er durch Veröffentlichungen der US-Behörden. Nicht nur die betroffenen Autofahrer haben in der Folge Schadenersatz gefordert, sondern auch die Anleger. Die Aktionäre sehen ihren Schaden darin, dass sie im fraglichen Zeitraum ihre Aktien zu teuer erworben haben, weil die nach ihrer Ansicht gebotenen Pflichtmitteilungen (Ad-hoc) zu spät erfolgt seien. Vor dem OLG Braunschweig läuft bereits seit einiger Zeit ein KapMug-Verfahren in diesem Zusammenhang. Zunächst hatte das OLG Stuttgart deswegen das hiesige Verfahren denn auch ausgesetzt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dieser Auffassung nicht und hat die Stuttgarter Entscheidung aufgehoben. Zum Musterkläger in dem nun beginnenden Stuttgarter KapMug-Verfahren wurde der Pensionsfonds bestimmt, der von der britischen Stadt Wolverhampton gehalten wird. Der Musterkläger hat seinen Anspruch mit 5,7 Millionen Euro beziffert, das sind 72 Prozent der Ansprüche, um die es bei dem Stuttgarter Verfahren geht. Auch die übrigen Kläger dürfen sich an dem Verfahren beteiligen.

Was wusste Martin Winterkorn?

Bei der Auftaktverhandlung hielten sich die Einwürfe in Grenzen. Aber es ging auch noch gar nicht zur Sache. Vielmehr wurde das weitere Vorgehen abgesteckt. Welche Fragen sollen an den künftigen Verhandlungsterminen geklärt werden? Martin Winterkorn wird dabei zweifellos eine wichtige Rolle spielen. Er war zum ausschlaggebenden Zeitpunkt nämlich nicht nur VW-Chef, sondern auch der Vorsitzende der Porsche-Holding. „Wenn Winterkorn was für VW gewusst hat, hat er dann auch für Porsche gewusst?“, fragte Vatter salopp. Oder: Wenn VW eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, gebe es dann einen Automatismus, dass auch die Porsche Holding dies veröffentlichen müsse? Vatter verriet nicht, zu welchen Antworten er tendiert. „Wir halten uns inhaltlich bedeckt“, sagte er. „Auch wir müssen uns mit der Sachlage beschäftigen“, fügte er hinzu. Am 9. und 10. November könnte es so weit sein. Das sind die Termine für die nächsten Sitzungen, bei denen dann über Inhalte gesprochen wird – auch wieder in der Filderhalle in Leinfelden.

Die Anwälte drücken aufs Tempo

„Jetzt wird endlich geklärt, ob die Porsche SE im Rahmen der Ad-hoc-Publizität über Vorgänge bei der Volkswagen AG hätte berichten müssen“, sagt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth, der den Musterkläger vertritt. „Wir sollten den Fuß auf dem Gaspedal halten“, drückt auch der Porsche-Anwalt aufs Tempo.

Das Braunschweiger Verfahren

Braunschweig
Das Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kapmug) am Oberlandesgericht Braunschweig läuft seit Mitte September 2018. Zwölf Verhandlungstage haben seitdem stattgefunden, ein Ende ist nicht in Sicht. Nicht nur VW gilt als Musterbeklagte, sondern auch Porsche.

Klage
Musterkläger in Braunschweig ist die Deka Investments, das Fondshaus der Sparkassen. Insgesamt sollen mehr als 2000 Kläger über dieses Verfahren ihre Kursverluste geltend machen. Sie alle haben vor dem 17. September 2015 ihre Aktien gekauft. In den folgenden Tagen ist es dann zu einem massiven Kursverfall gekommen. Denn die US-Umweltbehörde Ema hatte am 18. September 2015 veröffentlicht, dass VW jahrelang Dieselmotoren mit verbotener Software ausgestattet und so Umweltvorschriften verletzt habe.