Der Betriebsrat der SSB will mit dem Vorstand darüber verhandeln, wie schnell die Stadtbahnfahrer wenden müssen und wie lange sie Pause machen dürfen. Foto: Leif Piechowski

Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG will den Dienst seiner Stadtbahn- und Busfahrer neu regeln. Am Mittwoch hat er vor Gericht einen Erfolg errungen.

Stuttgart - Das Wichtigste wie immer zuerst: Die Stadtbahnen und Busse der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) werden auch an diesem Freitag nach dem bekannten Fahrplan unterwegs sein. Das muss geschrieben werden, weil das Arbeitsgericht Stuttgart der SSB am Donnerstag nach einer Mitteilung „die Verwendung von Dienstplänen untersagt“ hat, die den Einsatz der Stadtbahn- und Busfahrer regeln.

Allerdings nicht sofort: Das städtische Unternehmen kann die nächste Instanz anrufen und beim Landesarbeitsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Erst wenn dies entschieden ist und der Beschluss Rechtskraft erlangte, würde das mit den Dienstplänen wirklich aktuell. „Wir müssen noch auf die Beschlussgründe warten und diese auswerten, bevor die Unternehmer beschließen, was sie tun wollen“, sagte SSB-Sprecherin Susanne Schupp.

Die Sprecherin hängt den Gerichtsbeschluss ganz tief. „Das Arbeitsgericht hat in der Auseinandersetzung um die Dienstpläne zum ersten Mal einem Antrag des Betriebsrats stattgegeben“, sagt sie, „die 56 zuvor haben wir gewonnen.“ Die Mitarbeitervertretung war unter anderem mit einstweiligen Verfügungen gegen die Sonderschichten zur Langen Nacht der Museen und zum Evangelischen Kirchentag gescheitert. Jetzt geht es in einem Hauptsacheverfahren um den Stein des Anstoßes: den normalen Jahresfahrplan. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass die Wendezeiten an Endhaltestellen zu knapp bemessen sind oder die Fahrer zu lange unterwegs sein müssen, ohne Pause machen zu können. Der Vorsitzende Klaus Felsmann sagt, dass die Fahrer immer mehr zu tun hätten, in drei Jahren habe die Zahl der Fahrgäste um zehn Prozent zugenommen. Außerdem dürften letztere nur noch vorne in die Busse einsteigen. Der Fahrplan sei kaum mehr einzuhalten, und wenn sie an der Endstation ankämen, hätten sie so viel Verspätung, dass die Fahrer schnell wenden müssten und nicht etwa aufs Klo könnten.

Es geht um Dienstdauer, Pausen und Nachtruhe

„Wir verhandeln seit Ende 2012 darum, Dinge wie maximale Dienstdauer, Pausen oder Mindestlänge der Nachtruhe grundsätzlich zu regeln“, sagt Felsmann, „aber der Vorstand ist nicht bereit dazu. Da heißt es immer, wir haben kein Geld, dabei muss es gar nicht sein, dass das mehr kostet“. Deshalb hat der Betriebsrat dem Dienstplan, der seit Dezember gilt, nicht zugestimmt. Die Vorstände haben ihn jedoch in Kraft gesetzt.

Zu unrecht, wie das Arbeitsgericht feststellt. „Die Arbeitgeberin hat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt, indem sie die Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats oder ersetzenden Spruch der Einigungsstelle verwendet.“ Das Gericht hatte eine Einigungsstelle, die das Thema erörtern soll, dieses Jahr eingesetzt. Ergebnisse sind noch nicht bekannt. Das Gericht betont auch, dass ihr öffentlicher Auftrag der SSB keine Ausnahmestellung verschaffe. Der Betriebsrat darf mitbestimmen. Dessen Antrag, frühere Dienstpläne wieder in Kraft zu setzen, lehnte das Gericht ab.

Während Sprecherin Schupp keinen Ausblick geben will, sagt Klaus Felsmann: „Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber den Beschluss akzeptieren wird und Beschwerde einlegt.“ Damit würde die Auseinandersetzung wohl auch ins nächste Jahr gehen, wenn bereits der nächste Dienstplan gilt.