Sollte der kongolesische Angreifer vom VfB Stuttgart wegen Urkundenfälschung angeklagt und verurteilt werden, hätte dies im schlimmsten Fall den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge.
Stuttgart - Der Straßenfußballer aus dem Kongo hatte gewiss nicht das deutsche Ausländerrecht im Sinn, als er sich dazu breitschlagen ließ, seine Ausweispapiere ein wenig frisieren zu lassen. Vielmehr ging es dem jungen Mann um seine Karriere als Profifußballer. Weshalb aus Silas Katompa Mvumpa der ein Jahr jüngere Silas Wamangituka wurde. Das Ganze offensichtlich auf Drängen seines Beraters, der die Verbindungen zu Silas’ Heimatverein in Afrika kappen wollte, um Ausbildungsentschädigungen statt dem Club den eigenen Taschen zufließen zu lassen. So weit der Fall des Fußballers Silas Katompa Mvumpa, den sein Verein – der Bundesligist VfB Stuttgart – am Dienstag öffentlich gemacht und damit bundesweit ein großes Echo hervorgerufen hat.
Die Folgen sind nur zum Teil absehbar. Der Verein selbst wird wohl ungeschoren davonkommen, das hat der Deutsche Fußball-Bund bereits verlauten lassen. Probleme kommen eher auf den Spieler zu. Sportrechtlich, vor allem aber ausländerrechtlich. Katompa Mvumpa ist im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Diese ist zeitlich an seinen Arbeitsvertrag beim VfB gebunden und lässt ihm in Deutschland so gut wie alle Freiheiten. Nach Ansicht des Stuttgarter Juristen Rolf Gutmann hat sich der Fußballer nun möglicherweise aber gleich zweier Vergehen schuldig gemacht.
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„Es liegt zum einen Urkundenfälschung vor, weil er wissentlich gefälschte Dokumente gebraucht hat“, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungs- und Migrationsrecht. Zum anderen sieht der Experte den Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt. Dies, weil die Ausländerbehörde veranlasst wurde, eine Urkunde – also die Aufenthaltserlaubnis – auf falsche Personalien auszustellen.
Im juristischen Sinne ist Silas’ Identitätsklarstellung, wie der VfB in seiner Mitteilung geschrieben hatte, also weit mehr als Schummelei und der Spieler nicht nur Opfer, als das ihn viele Fans sehen (Silas bleibt Silas!). Einen anderen Namen vorzugeben, ist eine Fälschung, ein strafbares Vergehen, das Folgen haben könnte. So sehen es auch andere Rechtsexperten, die sich nicht öffentlich äußern möchten.
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„Normalerweise wird da kräftig zugeschlagen“, sagt Gutmann und benennt gleich die äußerste Konsequenz: „Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis.“ Oder Ausreise ohne Wiederkehr, wie es im Behördendeutsch heißt. Der Jurist widerspricht damit VfB-Sportdirektor Sven Mislintat. Dieser ging zumindest am Dienstag noch davon aus, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht in Gefahr sei.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist mit der Prüfung des Falls beauftragt. Nach Informationen unserer Redaktion hat sie die Ermittlungen bereits aufgenommen. Eine wichtige Rolle dürfte dabei auch spielen, wie die zuständige Ausländerbehörde in Stuttgart den Fall bewertet. Sie hat dem Fußballprofi bei seinem Wechsel im Sommer 2019 aus Paris die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt: auf den Namen Silas Wamangituka.
„Normalerweise wird da kräftig zugeschlagen“
Auf Anfrage erklärte die Behörde, bereits Kontakt mit dem Bevollmächtigten von Silas Katompa Mvumpa aufgenommen zu haben. In einem ersten Schritt werde es darum gehen, die Identität zweifelsfrei zu klären. Dazu würden beide Pässe sowie weitere Personenstandsurkunden auf ihre Echtheit hin überprüft. In der Regel arbeiten die Ausländerbehörden auch mit sogenannten Dokumentenprüfsets. Ein Verdacht auf Fälschung, so heißt es, habe sich bei dem Fußballer damals nicht ergeben.
Fachanwalt Gutmann skizziert auch ein möglichst mildes Strafmaß. Es reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen – im günstigsten Fall. So sieht es das Aufenthaltsgesetz vor. Entscheidend für den Juristen wird sein, wie strafmildernd das Geständnis des Spielers und dessen Einlassungen zu den Hintermännern zu Buche schlagen. Gutmann: „Wenn er Glück hat, findet noch das Jugendstrafrecht Anwendung.“ Es kann in Deutschland bis zum 21. Lebensjahr angewandt werden. Bei seiner Einreise 2019 war Silas Katompa Mvumpa 20.
Der Fall ist völlig offen – und dürfte spannend werden
In der Welt des Fußballs nimmt der zuletzt so begeisternd aufspielende Angreifer die Rolle des Opfers ein. Als Spielball böser Machenschaften, als kleines Rad im oft schmutzigen Spiel um Millionen. Auch sein Verein stellt sich mit Macht vor ihn. Doch vor Gericht sind bekanntlich alle gleich. Trifft den beliebten und umjubelten Fußballstar tatsächlich die volle Härte der Justiz? Der Aufschrei wäre riesig – nicht nur in Stuttgart. Kommt der Kongolese vergleichsweise ungeschoren davon, wird Kritik der Ungleichbehandlung nicht lange auf sich warten lassen.
Anwalt Gutmann rechnet mit einer „Präjudizwirkung in beide Richtungen“. Anders gesagt: Der Fall ist völlig offen. Und dürfte noch spannend werden.
In unserer Bilderstrecke blicken wir auf Silas’ beste Momente im Trikot des VfB. Viel Spaß beim Durchklicken!