Um die Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland ist eine Debatte entbrannt. Foto: //Ulrich Roth

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland lediglich ausgesetzt. Sollte sich der Ukraine-Krieg ausweiten oder Russland seine Aggressionspolitik fortsetzen, könnte es allerdings zu einer Reaktivierung kommen.

Auch wenn es oft gesagt wird, die Wehrpflicht in Deutschland ist nicht „abgeschafft worden“. Sie wurde lediglich ausgesetzt, der Artikel 12a des Grundgesetzes hat weiterhin Gültigkeit. Darin heißt es: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ Jedoch wird seit 2011 niemand mehr für den Dienst einberufen. Allerdings sieht das Wehrpflichtgesetz vor, dass in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Beides muss vom Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat festgestellt werden. Sollte sich der Ukraine-Krieg ausweiten oder Russland seine Aggressionspolitik in Osteuropa fortsetzen, wäre das nicht ausgeschlossen. Doch wie würde eine Reaktivierung der Wehrpflicht in einem solchen Fall ablaufen?