Thomas de Maizière hat am Mittwoch den rechtsextremistischen Verein „Weiße Wölfe Terrorcrew“ verboten. Foto: dpa

Die „Weiße Wölfe Trrorcrew“ bekannte sich offen zu den Grundsätzen des Nationalsozialismus. In zehn Bundesländern gab es Hausdurchsuchungen.

Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat am Mittwoch den rechtsextremistischen Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) verboten. Bei Durchsuchungen in zehn Bundesländern sind neben Datenträgern, Bekleidung und Propagandamaterial auch Waffen wie Wurfsterne, eine Armbrust und Kleinkaliberwaffen gefunden worden, sagte de Maizière . Der „harte Kern“ des Vereins umfasse rund 25 Personen, der Rädelsführer stammt aus Hamburg. Wie viele Sympathisanten und Mitglieder die Vereinigung hatte, sei noch nicht klar.

De Maizière sprach von einem deutlichen und starken Zeichen gegen den Rechtsextremismus und von einem weiteren wichtigen Schritt gegen Hass und Hetze in Deutschland. Die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ habe sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekannt und Gewalt auf die Straße getragen. Ziel waren politische Gegner, Zuwanderer, Flüchtlinge und Polizisten.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte das Vorgehen seines Kabinettskollegen: „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn Neonazis gegen unsere Gesetze verstoßen.“ Das Verbot erfolgte einen Tag vor der heutigen Sitzung der Justizminister aus Bund und Ländern, die sich heute in Berlin mit der Bekämpfung links. und rechtsextremer Gewalt beschäftigen. Hintergrund ist vor allem der starke Anstieg rechtsextremer Gewalttaten. So wurden 2015 mehr als 1000 Angriffe auf Asylheime gezählt.

Derzeit ist nur die Werbung um Mitglieder strafbar

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) kommt mit einem konkreten Vorschlag zur besseren Bekämpfung fremdenfeindlicher und rechtsextremistischer Hetze im Internet nach Berlin. Er will vor allem die Rechte von Personen besser schützen, die von beleidigenden und verleumderischen Inhalten im Netz betroffenen sind. Stickelberger sagte unserer Zeitung, die Praxis zeige, dass es für die Bürger „alles andere als einfach“ sei, das Recht auf Löschung ehrverletzender Äußerungen im Internet durchzusetzen. Er will deshalb eine „Buttonlösung“ durchsetzen. Das heißt, mit nur einem Klick sollte ein Betroffener auf der jeweiligen Plattform die Löschung beantragen können. Darüber hinaus solle der Betroffene auch unmittelbar gegen denjenigen vorgehen können, der solche Inhalte ins Netz stellt. In Baden-Württemberg ist die Zahl der neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Propaganda- und Äußerungsdelikten im Jahr 2015 auf 1320 gestiegen. Im Vorjahr hatte sie noch bei 998 gelegen.

Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, sagte unserer Zeitung, im Kampf gegen den Rechtsextremismus sei der bestehende Straftatkatalog im Prinzip „völlig ausreichend“. Dagegen gebe es aber ein „erhebliches Vollzugsdefizit“. Er kritisierte scharf, dass die Justizminister auf ihrer Sitzung auch gleichzeitig über die Bekämpfung linksextremistischer Straftaten reden wollten. „Die Fokussierung auf die rechtsextreme Gewalt wäre angesichts der Vielzahl von Anschlägen auf Asylunterkünften ein wichtiges Signal gewesen“, sagte Schellenberg.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, forderte derweil, die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen wieder grundsätzlich – also nicht nur über den Umweg des Vereinsgesetzes – unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Straftatbestand war bis 2002 auch im Strafgesetzbuch verankert, wurde aber von der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft. Derzeit ist nur die engere Werbung „um Mitglieder oder Unterstützer“ strafbar.