Die neuen Regeln zum Umgang mit Daten liegen für Viele noch im Dunkeln. Foto: dpa

Die Datenschutzgrundverordnung ist gut gemeint – aber das reicht nicht, kommentiert Christian Gottschalk. Um möglichen Missbrauch im Keim zu ersticken, sind nun die Kontrollbehörden in der Pflicht.

Stuttgart - Es ist die Stunde der Spaßvögel. Egal ob auf der großen Comedy-Bühne oder in den sozialen Netzwerken, überall lässt es sich derzeit herrlich herziehen über die Datenschutz-Grundverordnung. Wenn die an diesem Freitag in ganz Europa ihre Kraft entfaltet, dann wird der Besitz von Telefonbüchern strafbar und es bietet sich die Möglichkeit, den gegnerischen Fußballverein anzuzeigen, sollte dieser weiter die Namen der Spieler aufs Trikot drucken. Um es in aller Klarheit zu sagen: Beides ist ein Witz. Dass in Unternehmen gerade darüber diskutiert wird, ob der Urlaubskalender der Abteilung an der Wand hängen bleiben darf oder ob Visitenkarten offen auf dem Schreibtisch liegen können, ist jedoch Lebenswirklichkeit in Deutschland. Vielen, die in den Betrieben Verantwortung tragen, ist daher gar nicht zum Lachen zumute, wenn sie an die Abkürzung DSGVO denken.