Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehört die Förderung der Medienkompetenz, wie hier in einem Kindergarten in Gera bei einem Schnupperkurs. Foto: dpa

Was machen eigentlich die 14 Landesmedienanstalten? Kaum ein Bürger weiß es. Kein Wunder: Das System stammt aus ganz anderen Zeiten. Aber es droht, uns noch lange erhalten zu bleiben.

Stuttgart - Wenn demnächst die 16 Ministerpräsidenten über den Finanzbedarf von ARD und ZDF diskutieren, wird über die Etats der 14 Landesmedienanstalten gleich mitbestimmt. Die bekommen automatisch knapp zwei Prozent vom Rundfunkbeitrag, obwohl ihre Einrichtungen nichts mit ARD und ZDF zu tun haben. Sie üben vielmehr die Aufsicht über den kommerziellen Rundfunk aus.

Weil die Frequenzen in der analogen Welt der achtziger Jahre knapp waren, wurden die Landesmedienanstalten gegründet, damit die Zuteilung an private Veranstalter von Fernseh- und Hörfunkprogrammen geregelt werden konnte. Dank der Digitalisierung gibt es keine Frequenzengpässe mehr, aber die Landesmedienanstalten existieren immer noch.

Respektable Aufgaben

Beizeiten haben sie neue Aufgaben gefunden. Dazu zählt der Jugendschutz, ein dankbares Gebiet mit großem öffentlichem Empörungspotenzial. Allerdings gebe es „eine beträchtliche Diskrepanz zwischen dem betriebenen Aufwand und dem Ertrag“, wie ein externer Jugendschützer moniert. Als quasistaatliche Einrichtung dürfen die Anstalten erst nach der Ausstrahlung einer Sendung tätig werden; alles andere wäre Zensur. Die Begutachtung vor der Ausstrahlung obliegt der 1993 von den Privatsendern gegründeten Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Die 2003 von den Landesmedienanstalten ins Leben gerufene Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überprüft stichprobenartig, ob die Selbstregulierung auch funktioniert. Im Internet stößt die KJM an ihre Grenzen; spätestens bei ausländischen Angeboten ist die Medienaufsicht machtlos.

Die Förderung des Bürgerrundfunks in Form von offenen Kanälen und nicht kommerziellen Lokalradios sowie das Engagement für die Förderung der Medienkompetenz sind ebenfalls respektable Aufgaben. Für die aber braucht nicht jedes Bundesland seine eigene Medienanstalt. Bislang hat es aber nur zwei Fusionen gegeben. Dass es noch nicht mehr sind, darf man jedoch nicht den Einrichtungen vorwerfen. Entsprechende Initiativen müssten von den jeweiligen Landespolitikern ausgehen. Tatsächlich ist eine Neuordnung der aus historischen Gründen dezentralisierten Medienaufsicht überfällig.

Besser wäre eine einzige Anstalt

Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), vertritt bereits die Auffassung, dass eine Medienanstalt aller Länder gemeinsam „effizienter und durchsetzungsstärker wäre“. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten wären außerdem nur noch ein Verwaltungsgericht und ein Oberverwaltungsgericht zuständig. Darüber hinaus ließe sich so die Unsitte beenden, dass nationale TV-Veranstalter sich eine beliebige Anstalt als Lizenzgeber aussuchen können.

Vermutlich bleibt Fischers Ansinnen dennoch ein frommer Wunsch, und das nicht nur, weil sich Institutionen dieser Art generell durch ein „erhebliches Beharrungsvermögen“ auszeichnen, wie ein Kritiker der Anstaltshäufung moniert. Eine Zentralisierung hätte zur Folge, dass die Anstalten deutlich verschlankt würden. Die Leiter dürften kaum weiterhin üppige sechsstellige Gehälter kassieren. Bund und Länder haben zudem gerade in Medienfragen schon öfter ihre Unfähigkeit bewiesen, sich auf funktionierende Systeme zu einigen, zumal jedes einzelne Bundesland erfahrungsgemäß nur höchst ungern bereit ist, Kompetenzen abzugeben.

Beliebtes Auffangbecken

Zumindest bei der Besetzung der Chefsessel kann von der angestrebten Staatsferne traditionell ohnehin keine Rede sein. Die Landesmedienanstalten sind früher gern als Auffangbecken für Menschen missbraucht worden, die sich in der Politik verdient gemacht hatten, für die sich jedoch kein Platz mehr fand. Auch in jüngerer Zeit gab es äußerst kontrovers diskutierte Personalien. Die Medienkommission der LfM hatte etwa 2016 keine Bedenken, Tobias Schmid zum neuen Direktor zu wählen, obwohl der Jurist zuvor Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL und Vorstandsvorsitzender des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) war.