Till Lindemann meldet sich bei Instagram zu Wort. Foto: imago images/Gonzales Photo

Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann sind eingestellt worden. Der Musiker hat sich nun zu Wort gemeldet.

In Berlin sind die Ermittlungen gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) eingestellt worden. Das teilten unter anderem die Anwälte des Musikers mit. Diese Entscheidung wurde "mangels hinreichenden Tatverdachts" getroffen, geht aus einem Schreiben hervor. Der Musiker hat sich nun ebenfalls zu der Einstellung der Ermittlungen geäußert. In einer Instagram-Story teilte er eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin zum eingestellten Ermittlungsverfahren, in einer anderen schrieb er in einem Statement schlicht: "Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben."

"Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt"

Die Nordirin Shelby Lynn hatte im Mai dieses Jahres angegeben, "anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein". Kurz darauf hatten mehrere Frauen, unter anderem Influencerin Kayla Shyx in einem YouTube-Video, Anschuldigungen erhoben. In einem offiziellen Schreiben der Staatsanwaltschaft Vilnius wurde bereits am 23. Juni 2023 mitgeteilt, dass es dort zu keinem Ermittlungsverfahren gegen Lindemann kommen wird. Dieser Entschluss sei demnach "nach ordnungsgemäßer Untersuchung und Bewertung der zur Klärung der Umstände des Vorfalls erhaltenen Daten" geschehen.

Mitte Juni hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen den Musiker eingeleitet. "Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt", heißt es in dem Schreiben von Lindemanns Anwälten. "Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte." Weil die "Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu".