Wer sich frisieren lassen will, braucht zwingend einen Termin (Symbolbild). Foto: dpa/Roland Schlager

Baden-Württemberg hat die anstehenden Änderungen bei den Corona-Regeln nun offiziell festgelegt. Die entsprechende Rechtsverordnung wurde am Wochenende geändert. Was steht darin?

Stuttgart - Nach den Ankündigungen der vergangenen Tage hat Baden-Württemberg die anstehenden Änderungen bei den Corona-Regeln auch offiziell festgelegt. Die entsprechende Rechtsverordnung wurde am Wochenende erneut geändert. Darin festgeschrieben ist nun unter anderem die Öffnung der Friseure am 1. März - sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Wer sich frisieren lassen will, braucht zwingend einen Termin. Außerdem müssen sowohl die Kunden als auch die Friseurinnen und Friseure eine medizinische oder eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen.

 

Auch interessant: Unser Video zu den neuen Corona-Regeln

Auch die Pläne für die Öffnung der Schulen und Kitas sind in der Verordnung nun festgezurrt. Kitas sollen ab dem 22. Februar für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. An Grundschulen gibt es Präsenzunterricht im Wechselbetrieb. Die Präsenzpflicht bleibt aber ausgesetzt. An weiterführenden Schulen gibt es weiter Fernunterricht vorerst bis zum 7. März - bis dahin wurde die Verordnung verlängert.