Wer in der Türkei im Urlaub war, muss in Baden-Württemberg zwei Wochen in Quarantäne. Für viele türkischstämmige Menschen bringt das Probleme. Ein junger Rechtsanwalt will sich damit nicht abfinden.
Stuttgart - Ist die Verpflichtung zu einer zweiwöchigen Quarantäne im Anschluss an einen Türkei-Urlaub berechtigt? Diese Frage muss der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) klären. Anlass ist eine Klage des Stuttgarter Anwalts Engin Sanli. Im Wege eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz möchte er die entsprechende Quarantäne-Vorschrift in der Corona-Verordnung des Landes kippen. Auch in der Türkei seien die Erkrankungszahlen stark gesunken. Zuletzt wurden im Sieben-Tages-Mittel nur noch zwölf Neuerkrankungen auf 100 000 Einwohner gemeldet. Eine pauschale Quarantäneanordnung sei deshalb nicht mehr verhältnismäßig, erklärt Sanli.
Ein Sprecher des VGH bestätigte den Eingang der Klage. Der zuständige erste Senat wolle „möglichst schnell“ entscheiden. Allerdings hat er gegenwärtig viel zu tun. Im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen seien weit mehr als 100 Normenkontrollverfahren eingegangen. Allerdings habe sich mancher Fall durch eine neue Verordnung wieder erledigt. Dass dies auch hier geschehen könnte, sei nicht zu erwarten. „Das Land bleibt wohl hart“, sagte der VGH-Sprecher. Das Stuttgarter Sozialministerium folgt mit seiner Vorgabe der generellen Reisewarnung des Berliner Außenministeriums. Lediglich für die Europäische Union und den Schengenraum wurde sie nach dem Abflauen der Corona-Pandemie aufgehoben.
Sehnsucht nach der alten Heimat
Seither kämpft die Türkei darum, ebenfalls in diesen Kreis zu kommen. Die Strände an der türkischen Rivera sind leer gefegt. Das Land braucht Devisen. Noch im vergangenen Jahr lag die Türkei in der Gunst deutscher Urlauber auf Platz drei hinter Spanien und Italien.
Menschen mit türkischen Wurzeln trifft es besonders hart. Für viele sei der Sommerurlaub in der Heimat ein fester Programmpunkt, auf den man sich das ganze Jahr freue. „Es ist total schade, dass die Landesregierung auf diese Sehnsucht und tiefe Verbundenheit keine Rücksicht nimmt“, sagte Sanli. Denn für viele werde der Heimatbesuch unmöglich. Arbeitnehmer, die nach ihrem Urlaub in Quarantäne müssen, erhalten von ihrem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung.
Als Flüchtlingsanwalt bekannt
Der 31-jährige Jurist ist schon mehrfach öffentlich in Erscheinung getreten. Vor zwei Jahren vertrat er einen afrikanischen Flüchtling, dessen verhinderte Abschiebung aus der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen zu einem Großeinsatz der Polizei führte. Auf dem jungen Anwalt prasselte daraufhin ein Shitstorm nieder. In der Corona-Krise beriet er 90 baden-württembergische Schülersprecher, die eine Absage des Abiturs forderten.
Jetzt klagt Sanli, in Leverkusen geboren, in Stuttgart aufgewachsen, in eigener Sache. Auch er selbst möchte Mitte Juli in die Türkei reisen – um Mandanten zu treffen, aber auch für Verwandtenbesuche. Anschließend könne er es sich als Selbstständiger nicht leisten, zwei Wochen daheim zu bleiben. Bei seiner Klage weiß Sanli viele türkische Migranten hinter sich. Auf Instagram folgten mehr als 2000 Nutzer seinem Bericht über die Klage. Was den Ausgang betrifft, ist Sanli optimistisch. In Düsseldorf und Dresden seien ähnliche Klagen erfolgreich gewesen.