Nach der jüngsten Lockerung der Coronaregeln in Bus und Bahn fallen nun weitere Vorgaben. Betroffen sind die Pflegeheime und Krankenhäuser. Das sagen die Einrichtungen zu den Erleichterungen.
Gemeinsam Kaffee trinken, ein Schwätzchen halten, zusammen Spiele spielen – das war bis Ende Oktober des vergangenen Jahres nur mit Maske möglich. Seither durften die Pflegeheime selbst entscheiden, ob die Bewohner in den Gemeinschaftsräumen eine medizinische Maske tragen sollen. Nach Plänen von Bund und Ländern läuft nun die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorzeitig zum 1. März aus – bisher war das Ende der Corona-Schutzvorgaben auf den 7. April festgelegt.
Laut dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist die Infektionslage seit Wochen stabil, sodass diese Lockerungen vorgezogen werden könnten. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen dann keinen Test mehr, sollen aber vorläufig bei Besuchen ebenso wie Patienten in Arztpraxen weiter eine Maske tragen. Bernhard Schneider, der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, ist zwar froh über die Entscheidung, die Maskenpflicht früher abzuschaffen, beklagt jedoch eine zu zögerliche Haltung des Bundesgesundheitsministers: „Es gibt Hygienefachleute in allen Heimen, die mit Heimleitung und Pflegedienstleitung sehr gut entscheiden können, was zu tun ist.“ Umso erfreulicher sei es, dass die Corona-Schutzvorgaben nun doch früher ausliefen. Für die Pflege bedeute das einen großen Schritt in Richtung Normalität. „Minister Lauterbach darf sich darauf verlassen, dass wir weiterhin verantwortungsvoll damit umgehen werden“, sagt Schneider. Corona habe deutlich gemacht, dass man bei Infektionskrankheiten noch vorsichtiger sein müsse als bisher – nicht nur in Pflegeheimen, sondern auch in der Öffentlichkeit. „Speziell in der Pflege müssen wir künftig angemessen mit der Verantwortung umgehen, die Freiheitsrechte und das richtige Maß an Sicherheit in Einklang zu bringen“, sagt der Pflegemanager. Gebe es in einer Einrichtung einen Infektionsfall, reagiere man angemessen und etabliere zeitlich begrenzt zusätzliche Hygieneregeln wie das Tragen einer FFP2-Maske.
Keine großen Restbestände der Antigen-Schnelltests
In den Esslinger Pflegeheimen ist die Stimmung ähnlich. Man sehe dem Ende der Maskenpflicht für Bewohner und Beschäftigten grundsätzlich positiv entgegen, sei sich aber auch der Verantwortung bewusst: „Unsere Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen gelten wie vor der Pandemie unverändert fort“, sagt Thilo Naujoks, der Geschäftsführer der städtischen Pflegeheime Esslingen. Das bedeute, dass bei einem Infektionsgeschehen, egal ob Influenza, Norovirus oder Covid-19, für die Beschäftigten die Maskenpflicht zum Eigenschutz und zum Schutz der Bewohner gelte.
Auch die Tests für Besucher ließen sich durch den Wegfall der Corona-Schutzvorgaben vereinfachen: „Wir haben immer ausreichend kostenlose Testmöglichkeiten für Besucher angeboten, aber man muss sich jetzt nicht mehr an den Testzeiten orientieren“, sagt Naujoks. Eine große Zahl an Restbeständen bei den Antigen-Schnelltests gebe es im Übrigen nicht. Die Testbeschaffung sei bislang immer monatsweise geplant worden. „Die geplante Bestellung für März entfällt jetzt einfach“, sagt er.