Mit wie vielen Freunden kann man wieder im Biergarten sitzen? Foto: Julian Rettig

In Baden-Württemberg dürfen sich wieder Menschen aus mehreren Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Aber wie viele genau?

Stuttgart - Die Unsicherheit ist groß: Die Corona-Regeln werden weiter gelockert, in Baden-Württemberg dürfen sich wieder Menschen aus mehreren Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Aber wie viele genau? Wer in die Corona-Verordnung des Landes schaut, muss ganz genau lesen: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.“

Aber was bedeutet das nun? Kann man sich künftig mit Freunden auf der Karlshöhe oder im Schlossgarten treffen, die aus zehn verschiedenen Haushalten stammen? Ja, sagt Rudi Hoogvliet, Sprecher der Landesregierung: Der Passus in der Corona-Verordnung des Landes, der vom 10. Juni an gilt, bedeute, „man kann sich zu zehnt aus komplett verschiedenen Haushalten treffen“.

Das gilt für private Feiern in Restaurants

Im privaten Raum dürfen sich von nun an bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es gar keine Personenbeschränkung mehr.

Auch private Feiern in Restaurants oder Event-Locations wie Hochzeiten oder Taufen sind mit einem entsprechenden Hygienekonzept wieder erlaubt – mit maximal 99 Gästen, die auch nicht untereinander verwandt sein müssen. Allerdings gelten bei solchen Festen die Abstandsregeln, auch Tanzen und Singen sind tabu. Der Veranstalter der Feier muss die Kontaktadressen aller Gäste festhalten.