Seit Mitternacht gilt die Corona-Notbremse des Bundes. Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Seit Mitternacht gilt sie, die Corona-Notbremse. Fürs erste scheint damit bei den Lockdown-Maßnahmen alles geregelt. Die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag kann sich also einem anderen wichtigen Corona-Thema zuwenden.

Berlin - In zahlreichen Städten und Landkreisen gilt seit Mitternacht die Corona-Notbremse des Bundes. In den betroffenen Gebieten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag, gilt zwischen 0 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.

In den von der Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Das erweiterte Infektionsschutzgesetz - also die sogenannte Corona-Notbremse - war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.

Dirk Heinrich spricht von Stabilisierung der Zahlen

Für den Virchowbund der niedergelassenen Ärzte sind die neuen Regelungen Grund zum Optimismus. „Ich sehe die Chance, dass die dritte Welle gerade gebrochen wird“, sagte der Vorsitzende Dirk Heinrich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Der wachsende Impfeffekt und die bisherigen Lockdown-Maßnahmen hätten die Zahlen bereits stabilisiert, nun greife die Notbremse.

Die Ausgangssperren würden „die riskanten Treffen in den Abendstunden wirksam verhindern, denn man kommt sonst ja nicht mehr nach Hause“, sagte Heinrich. „Derzeit finden noch zu viele Ansteckungen im Privatbereich statt.“

Seine Überzeugung: „Wir werden den Wettlauf zwischen Impfquote und Inzidenzen gewinnen, wenn wir jetzt noch zwei, drei Wochen die Füße still halten, den Lockdown ertragen und beim Impfen schneller werden“, sagte Heinrich. „Ende Mai wird die Lage deutlich entspannter sein. Dann werden wir etwa zwölf Millionen Menschen zusätzlich geimpft haben, dann sind 30, 35 Prozent der Menschen geimpft, und das hilft ganz enorm.“

Gespräche über Ausnahmen für Geimpfte bis Juli möglich

Wirtschaftsminister Peter Altmaier geht davon aus, dass „im Juni oder Juli“ über Ausnahmen für Corona-Geimpfte gesprochen werden kann. Das sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). „Also ob Menschen, die zweimal geimpft sind, der Aufenthalt in Quarantäne erspart werden kann - etwa nach Kontakten mit Infizierten oder nach Auslandsreisen. Oder ob die Menschen ein Restaurant besuchen können, ohne vorher einen Schnelltest zu machen. Ich kann mir das gut vorstellen.“

Die heikle Frage, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen sollen, wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag mit im Zentrum stehen. Ein Aspekt sei: „Wie behandele ich vollständige Geimpfte in Relation zu tagesaktuell negativ Getesteten?“ Voller Impfschutz könne einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden. Das betrifft nach Angaben des CDU-Politikers etwa den Wegfall der Quarantänepflicht nach einem Kontakt zu einem Infizierten, die Regeln bei Einreiseverordnungen und bei Öffnungsschritten etwa für Geschäfte.

Übersicht zu Rechtsfragen wohl in Vorbereitung

Bereits am Freitag hieß es zudem, dass die Regierung für die Runde der Länderchefs eine Übersicht zu den Rechtsfragen vorbereite. Nach einem Bericht der „Bild“ hat das Bundesjustizministerium eine entsprechende Vorlage erarbeitet. In dem Papier heißt es demnach: Es sei „nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“. Daher seien die Erleichterungen oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen. Das Papier befinde sich aber noch in Abstimmung.

Mögliche Umsetzungen könnte der Bund mit der neu im Infektionsschutzgesetz eingeführten Ermächtigung für Verordnungen treffen - mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.