Die Gefängnisse in Baden-Württemberg sind ohnehin schon überfüllt. Das Coronavirus sorgt da erst recht für Anspannung – unter den Vollzugsmitarbeitern und den Inhaftierten. Vorsorglich reduziert das Justizministerium die Belegung der Anstalten um 600 Gefangene.
Stuttgart - Angesichts der vielen täglichen Hiobsbotschaften ist dies eine gute Nachricht: In den baden-württembergischen Haftanstalten hat es unter den Gefangenen bisher noch keinen bestätigten Covid-19-Infektionsfall gegeben.
Das ist bemerkenswert, denn in den Gefängnissen tummelt sich eine Risikogruppe – Menschen, die oft an Suchtkrankheiten leiden, HIV oder Hepatitis C haben. Auch Suizidgefährdete und andere psychische Störungen sind nicht selten. Zudem fehlten schon vor Corona 1000 Haftplätze. Eine Mehrfachbelegung von Zellen war üblich, und in den Gemeinschaftsbereichen ging es eng zu. Auch die medizinische Versorgung ist wegen des großen Ärztemangels im Knast bereits in normalen Zeiten nur schwer zu gewährleisten. So ist die Nervosität groß. Alexander Schmid, Landesvorsitzender im Bund der Strafvollzugsbediensteten, sieht eine „Ruhe vor dem Sturm, der vielleicht nie kommt“. Vielfach gebe es „diffuse Ängste“ bei den Kollegen, denn „wir können keinen Abstand halten, sondern müssen im Zweifel ganz nahe hin“.
Ein halbes Dutzend Infektionsfälle unter den Mitarbeitern
Unter den Bediensteten sind bisher ein halbes Dutzend von außen hineingetragene Infektionsfälle aufgetreten – im Vollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg und in Heilbronn etwa. Hinzu kommen Ausfälle durch Heimkehrer aus Risikogebieten oder durch Kontaktpersonen. „Wir sind sehr froh, dass wir gerade rechtzeitig in den vergangenen Monaten die Personallage erheblich verbessern konnten“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) unserer Zeitung. Für ihn seien die Vollzugsmitarbeiter „echte Helden“ in der Krise. „Sie machen besonnen und hochprofessionell einen tollen Job.“ Etwas Entlastung kommt zudem von außen: Nach einer Umfrage des Ministeriums haben sich 60 pensionierte Justizvollzugsbeamte gemeldet, um in den Anstalten auszuhelfen, wenn die Lage brisanter wird.
Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aufgeschoben
„Das Covid-19-Virus führt zu Einschränkungen, wie sie unser Land noch in keiner Krise nach dem zweiten Weltkrieg vornehmen musste, entsprechend einschneidend sind auch die Auswirkungen auf den Justizvollzug im Land“, sagt Wolf. Um die Gefahr zu verringern, dass das Virus von Inhaftierten in die Anstalten hineingeschleppt wird, aber auch um die Zahl der Insassen schon vorzeitig zu drücken und Kapazitäten freizumachen, wurde schon Mitte März die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen für drei Monate aufgeschoben. Die sind dann fällig, wenn die vom Richter verhängten Geldstrafen nicht gezahlt werden. Sie verursachen eine große Fluktuation in den Anstalten.
Später wurde noch angeordnet, dass die Ersatzfreiheitsstrafen bis zum 15. Juni unterbrochen werden, sofern die Freilassung die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. Zudem werden die Staatsanwaltschaften des Landes bis Juni die Vollstreckung der Freiheitsstrafen von höchstens sechs Monaten aufschieben – es sei denn, die Polizei legt im Einzelfall gesteigerten Wert darauf. Der Justizminister betont, dass die Maßnahmen nicht einer Amnestie gleichkämen. Die Betroffenen müssten von Mitte Juni an wieder mit der Aufforderung zum Absitzen der Freiheitsstrafe rechnen. Insgesamt konnte die Belegung im geschlossenen Männervollzug schon um rund 600 Gefangene reduziert werden.
„Die Bediensteten sind immer die Blitzableiter“
Doch es gibt auch schmerzhafte Vorkehrungen – für die Gefangenen: So wurden die Besuchszeiten zunächst reduziert und später ganz ausgesetzt. „Das drückt auf die Stimmung der Inhaftierten“, sagt auch der Justizminister. Die Bediensteten seien dadurch noch mehr gefordert. Als Kompensation wurden Telefonzeiten erweitert und Videotelefonie über Skype zugelassen. Dazu wird die Technik der Anstalten aufgerüstet. Ferner wurde die Öffnung des geschlossenen Vollzugs ausgesetzt. Neu eintreffende Gefangene werden isoliert, wenn Krankheitssymptome vorliegen oder wenn sie aus Risikogebieten kommen, bis ein Testergebnis vorliegt.
Alexander Schmid sieht sich zwar im guten Einvernehmen mit dem Minister, lenkt aber den Blick auf den Zustand der Inhaftierten: „Auf längere Sicht gibt es viel Sprengstoff – wenn da große Unruhe hineinkäme, würde sie sich immer gegen die Bediensteten vor Ort richten.“ Dies sei die wohl größte Herausforderung: „Eine Balance zu finden, indem man Restriktionen ausübt und ein bisschen was zulässt.“ Im Moment funktioniere es noch mit ein paar Arbeitsmöglichkeiten und einem therapeutischen Basisangebot. Doch „darf sich da kein Pulverfass füllen“, sagt er. „Wir sind immer die Blitzableiter.“
In zwei Anstalten werden Mundschutzmasken genäht
Anstaltsfremde Personen und ehrenamtliche Mitarbeiter dürfen die Anstalten momentan grundsätzlich nicht mehr betreten – nur sie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, zur Versorgung mit Lebensmitteln oder für die Verteidigung der Gefangenen absolut notwendig ist.
Der Mangel an Schutzausrüstung ist auch in den Gefängnissen ein großes Thema. „Wir sind nicht besser ausgestattet als andere öffentliche Institutionen und wären auch sehr schnell am Rande unserer Möglichkeiten, wenn im größeren Umfang Infektionen aufträten“, warnt Schmid. Aus den ersten beiden zentral beschafften Tranchen des Landes hat die Justiz insbesondere 46 000 OP-Masken und 11 000 sogenannter FFP2-Masken erhalten. Sie gingen komplett in den Vollzug, da dort der Bedarf am dringendsten war – vor allem im Vollzugskrankenhaus und in den Krankenrevieren der Anstalten.
Seit einer Woche nähen auch Gefangene in in den Werksbetrieben der Justizvollzugsanstalten Freiburg und Schwäbisch Gmünd Mundschutzmasken, zunächst wöchentlich rund 1200 Stück. Sie sind teilweise für den Eigenbedarf von Anstalten, aber etwa auch für das Reinigungspersonal von Kliniken vorgesehen. Weitere Produktionsumstellungen in anderen Anstalten werden noch geprüft.