Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg zur Eindämmung des Coronavirus die Alarmstufe II. Was heißt das für Fitnessstudios?
Stuttgart - In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch die Corona-Alarmstufe II, die greift, wenn der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen oder die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde. Damit gehen schärfere Corona-Regeln einher.
Was bedeutet das für Menschen, die im Fitnessstudio trainieren?
In Fitnessstudios gilt auch in der Alarmstufe II die so genannte 2-G-Regel. Das heißt, nur wer geimpft oder genesen ist, darf zum Trainieren kommen. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt wie schon in der Alarmstufe außen vor.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Alarmstufe II in Baden-Württemberg – wo jetzt 2G+ gilt