Im Dauereinsatz: Bedienungen auf dem Volksfest. Foto: dpa

Die Preisgestaltung etlicher Wasen-Wirte auf dem Cannstatter Volksfest lässt zu wünschen übrig. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat jetzt erfolgreich Abmahnungen an sechs Betriebe ausgesprochen.

Stuttgart - Das 170. Cannstatter Volksfest hat einmal mehr knapp vier Millionen Besucher auf den Wasen gelockt. Unter ihnen waren jedoch einige wenige, die mit der Preisgestaltung speziell im Internet nicht einverstanden waren. Sie wandten sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die sechs der insgesamt zehn Festwirte abgemahnt hat. Erfolgreich, denn alle sechs haben mittlerweile eine Unterlassungerklärung abgegeben. Zum Hintergrund erklärt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Zentrale, dass die sechs Wirte bei Online-Reservierungen für das Volksfest Preise verschleiert hätten. Sie hätten verschwiegen, dass beim Kauf von Verzehrmarken zusätzlich noch vor Ort, also im Festzelt selbst, ein Bedienungsgeld abzuführen sei. In einem Fall sei es um 70 Cent pro ausgegebenem Bier beziehungsweise halbem Hähnchen gegangen, die so draufgeschlagen wurden. Verbraucher müssten sich allerdings auf angegebene Preise verlassen können und nicht erst mühsam einen Grundpreis sowie einen Zusatzpreis zusammenrechnen müssen.

Die abgemahnten Festwirte haben mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben. Werner Klauß, Sprecher der Festwirte auf dem Wasen und zugleich Betreiber des Dinkelacker-Festzelts Klauss & Klauss, räumt ein, dass diese Regelung Irritationen bei manchen Festbesuchern auslösen könne. Andererseits: „Das wird doch auf dem Wasen seit zwei Jahrhunderten so gehandhabt“, und bisher habe sich nie einer daran gestört. Auf einen juristischen Konfrontationskurs mit der Verbraucherzentrale wollte man es jedoch nicht ankommen lassen. Stattdessen werden die Festwirte nun neu überlegen, wie der Verkauf von Marken und Verzehrbons besser gelöst werden kann. Bis zum nächsten Frühlingsfest werde eine Regelung eingeführt, „die den Anforderungen der Verbraucherzentrale gerecht wird“.