Die Wege zur Burg sind ein Streitfall. Das Bild zeigt den alten Buchsbaumgarten, der inzwischen zur Plattform für eine Bewirtung umgebaut wurde. Foto:  

Auf dem Oberstenfelder Lichtenberg erscheint nicht die Parkplatzfrage als das eigentliche Problem, sondern der Wille für Investitionen. Der Investor sieht aber Chancen, noch im Sommer mit Bewirtung zu starten.

Scheingefechte – das sind aus der Warte von Bürgermeister Markus Kleemann die Diskussionen um Parkplätze auf dem Lichtenberg in Oberstenfeld. Dort war die Lage ziemlich verfahren: Gerichte hatten zu tun, ein Bürgerbegehren setzte die Gemeinde unter Druck. Der Burginvestor Christoph Wichmann plant auf der Stauferburg in reizvoller Lage über dem Bottwartal seit Jahren einen 400 Quadratmeter großen Erlebnis-Biergarten. Das Projekt kam aber nicht in Schwung. Jetzt spricht jedoch vieles für eine Einigung.

Der Bürgermeister will mit einem Kompromiss vorankommen

Zuletzt lehnte der Oberstenfelder Gemeinderat das Bürgerbegehren Wichmanns ab. Mit dem Quorum wollte der Geschäftsführer der Burg-GbR die fehlenden 32 Parkplätze erhalten. Es hatten jedoch zu wenig Bürger gültig unterschrieben, zum anderen stellte Kleemann klar, die privatrechtliche Parkplatzfrage könne nicht mit politischem Entscheid der Bürger gelöst werden. Der Rathauschef erarbeitete aber einen Kompromissvorschlag, der es Wichmann ermöglichen würde, die 32 Parkplätze gegen Zahlung von jährlich rund 11 000 Euro in Form einer einzutragenden Baulast zu erlangen.

Ablehnend verhielt sich bisher Wichmann, der nicht zahlen will, da der Baron die Fläche der Gemeinde vor fast 60 Jahren geschenkt habe. Das sehen Kleemann und die Mehrheit des Gemeinderats anders: „Die Urkunde belegt, es handelt sich um keine Schenkung, sondern um einen Vertrag – und der regelt, dass die öffentliche Hand die Kosten für den Straßenbau und die Parkflächen zahlt.“ In der Ratssitzung argumentierten daraufhin Räte, eigentlich stünden ganz im Gegenteil die Burgeigentümer in der Schuld, weil die Steuerzahler die ganze Zeit den Unterhalt der Straße finanziert hätten.

Auch die Standfestigkeit von Mauern verursacht Kosten

Die Tür für eine Lösung will der Oberstenfelder Bürgermeister aber nach wie vor für den Burginvestor offen halten. „Wir als Gemeinde wollen ja den Biergarten und sehen uns als Vermittler zwischen den Akteuren auf dem Lichtenberg.“ Hier setzt aber auch die Kritik des Rathauschefs an. „Nicht die Parkplätze sind das Problem, sondern dass Herr Wichmann hohe Investitionen für die Zuwegung und die Standfestigkeit von Mauern aufbringen müsste.“ Das müsste der Geschäftsmann aber offen kommunizieren und versuchen, sich im Guten mit seinen Nachbarn zu einigen. Insbesondere bei der Zuwegung der Burg verfolgte Christoph Wichmann bisher einen konfrontativen Kurs. Mit seinem Nachbarn, dem Immobilienhändler Karl Strenger, der die Weinberge vor vielen Jahren vom damaligen Burgherrn aufkaufte, traf er sich inzwischen zweimal vor Gericht in Heilbronn – jedes Mal mit negativem Ausgang. Zuletzt gab das Landgericht Heilbronn dem Weinbergeigentümer Strenger recht: Er brauche seinen Wirtschaftsweg nicht dem Burginvestor für Anlieferungen zur Verfügung stellen. Wichmann ist in die Berufung gegangen.

Offenbar trüben die juristischen Gefechte die Gesprächsatmosphäre. Sollte Christoph Wichmann wirklich den Biergarten realisieren wollen, wäre ein Verlassen des Klageweges notwendig, riet der SPD-Ortsvorsitzende Rolf Lutz in der öffentlichen Gemeinderatsitzung kürzlich. Überkreuz ist der Burginvestor auch mit dem Eierproduzenten Martin Föll, der auf dem Lichtenberg einen Bio-Hühnerhof anstrebt. Wichmann rechnet mit Geruchsbelästigungen, Föll bestreitet das.

Keine Möglichkeit für die Zuwegung der Burg über seinen Weinbergweg sieht Karl Strenger. „Wir können nur mit einem Schmalspurschlepper darauf fahren – alles andere wäre zu schwer, und der Hang würde abrutschen.“ Das habe das Gericht genauso gesehen. Sich außergerichtlich zu einigen, habe man bei einem Schlichtungstermin vergeblich versucht. Strenger sieht damit aber das Projekt Biergarten nicht als gescheitert an. „Er hat viele andere Möglichkeiten“, sagt der Unternehmer und erwähnt einen Lastenaufzug an einer Treppe für geschätzte 70 000 Euro und einen Weg aus dem Burggraben mit einer ähnlich hohen mutmaßlichen Investitionssumme.

Lösungen suchen, das will auch Christoph Wichmann, wie er klarstellt. „Die Bürger wollen einen Biergarten, das wird fast täglich deutlich.“ Die Gemeinde wolle ihm mit der Baulast für die Parkplätze eine Brücke bauen. „Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.“ Er werde mit dem Bürgermeister reden, wolle sich aber den Weg des Bürgerbegehrens nicht verbauen und werde deshalb die Unterschriften nachreichen, die zum Teil nur wegen des fehlenden Datums für ungültig erklärt worden seien. „Vielleicht ist das Bürgerbegehren aber auch nicht mehr nötig.“

Zu den von Karl Strenger genannten baulichen Lösungen wollte sich Christoph Wichmann nicht äußern, ein Aufzug sei aber schon aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich. „Vielleicht können wir mit einem abgespeckten Betrieb den Biergarten in diesem Sommer schon starten.“

Was gilt rechtlich für Biergärten?

Sperrstunde
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt laut Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg allgemein um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr.

Lautstärke
In allgemeinen Wohngebieten darf in Biergärten tagsüber nur ein Dezibelwert von 55 Dezibel gemessen werden, nachts sind es 40 Dezibel. In Mischgebieten gilt ein höherer Immissionsrichtwert: 60 Dezibel tagsüber, 45 Dezibel nachts. Das ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt.