Gerichtspräsident Stephan Harbarth verkündet das Urteil. Foto: dpa/Uli Deck

Zeugnisvermerke, die auf Legasthenie hinweisen, können geboten sein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das wird Verdruss hervorrufen, kommentiert unser Redakteur Christian Gottschalk.

Legastheniker leiden an einer Behinderung. Dumm sind sie deswegen nicht. Wer will und kann, der darf auch mit Lese-Rechtschreib-Störung zum Abitur antreten. Auf die Behinderung kann dabei Rücksicht genommen werden, so weit herrscht Einigkeit.