Das höchste Sozialgericht setzt erstmals in seiner Geschichte einen Experten ein. Dazu gebracht hat es ein Anwalt aus Esslingen. Foto: imago images/Rüdiger Wölk

Ein Retter, der unter anderem beim Amoklauf von Winnenden im Einsatz war, hofft auf Hilfe vom Bundessozialgericht. Das Gericht will aber erst wissen, ob Rettungsdienstler ein höheres Risiko haben, psychisch zu erkranken – der Anwalt des ehemaligen Sanitäters deutet das als Sensation.

Esslingen/Kassel - Gewissheit hat Uwe T. am Donnerstag nicht bekommen, trotzdem ist der ehemalige Rettungssanitäter halbwegs zufrieden. „Es ist noch nichts verloren“, sagte er nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts, die er als Teilerfolg wertet. Der 54-Jährige will vor dem Bundessozialgericht seine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit anerkennen lassen.