Die „Bundesnotbremse“ greift auch im Kreis Böblingen: Nun klappen ab 22 Uhr die Bordsteine hoch und Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen. Foto: Eibner/Dimitri Droftisch

Seit Samstag ist die sogenannte „Bundesnotbremse“ in Kraft: Sie regelt die Beschränkungen in allen Landkreisen, die an drei Tagen in Folge über einer Inzidenz von 100 liegen. Dazu gehört von Beginn an auch Böblingen.

Landkreis Böblingen - Die „Bundesnotbremse“: Sie greift vom 24. April an in allen Landkreisen der Bundesrepublik, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Der Kreis Böblingen gehört dazu, er erreichte am 23. April ein neues Allzeit-Hoch bei der Inzidenz von 200,1. Daher gelten von Beginn an auch hier die schärferen Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Die wichtigsten im Überblick:

Ausgangssperre Sie gilt jetzt von 22 Uhr bis 5 Uhr: Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 und 24 Uhr ist es außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.

Kontaktbeschränkungen Private Treffen sind nur noch mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Einkaufen Geöffnet bleiben wie bisher alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Alle anderen müssen bis auf Weiteres schließen, möglich ist aber die Nutzung von „Click&Collect“ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von „Click&Meet“-Angeboten, sofern der Betreiber dies ermöglicht.

Schulen und Kindergärten Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells (tageweise, wöchentlich…) entscheiden die Länder beziehungsweise Schulen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 165, müssen die Schulen in den Fernunterricht wechseln. Diese Regelung greift im Kreis Böblingen vom 26. April an. Auch Kindertageseinrichtungen sind dann geschlossen.

Öffnungen Die Notbremse gilt, bis die Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegt.

Die aktuellen Inzidenzzahlen für den Kreis gibt es entweder auf dem Dashboard des Landratsamtes oder im Tagesbericht des Landesgesundheitsministeriums.

(Mit Material der Bundesregierung)