Das Oberlandesgericht Stuttgart muss entscheiden, ob es einen Prozess gibt. (Symbolbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Sie sollen über Scheinfirmen Bauteile für die russische Kriegsmaschinerie geliefert und EU-Sanktionen umgangen haben. Die Bundesanwaltschaft will zwei Geschäftsführer in Stuttgart vor Gericht bringen.

Weil sie illegal elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben sollen, hat die Bundesanwaltschaft zwei Geschäftsleute aus Deutschland angeklagt. Der Kunde produziert nach Angaben vom Dienstag militärisches Material und Zubehör. „Dazu gehört die von den russischen Streitkräften auch derzeit in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“ Drohne“, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Die beanstandeten Elektrobauteile seien gängiger Bestandteil dieses Drohnentyps und vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst. Das Oberlandesgericht Stuttgart muss entscheiden, ob es einen Prozess gegen die beiden deutschen und russischen Staatsangehörigen gibt.

Einem Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland wirft Deutschlands oberste Anklagebehörde vor, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er sitzt den Angaben nach seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft. Eine Frau, die eine Firma in Baden-Württemberg führte, ist wegen Beihilfe zu einigen dieser Verstöße angeklagt. Sie sei zwischenzeitlich auch in U-Haft gewesen, aber seit Mai auf freiem Fuß. Der Gesamtwert der verbotswidrig ausgeführten Bauteile liege bei etwa 875 000 Euro.  

In 54 Fällen Elektronikbauteile an russisches Unternehmen

Der Hauptbeschuldigte soll von Januar 2020 bis März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an das russische Unternehmen ausgeführt haben. Um die EU-Sanktionen zu umgehen, habe er die Waren in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann - zum Teil über das von ihm „beherrschte“ und von der Mitangeklagten geführte Unternehmen - nach Russland exportiert. In 14 Fällen habe die Frau dies unterstützt, indem sie dem Vorlieferanten erklärte, dass die Güter in Deutschland verbleiben würden. 

Tatsächlich wurden die Waren jedoch laut der Mitteilung zunächst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen ausgeführt. Von dort aus seien sie an den militärischen Hersteller gegangen. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 habe der Beschuldigte die Waren mit Hilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten, unter anderem in Kirgistan und Hongkong, nach Russland transportiert.

Die Mitte Februar erhobene Anklage des Generalbundesanwalts zeige, dass Deutschland mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Russlands Angriffskrieg und seine möglichen Unterstützer vorgehe, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann der Deutschen Presse-Agentur. Der FDP-Politiker betonte: „Wer aus Deutschland potenzielle Kriegsmaterialien nach Russland exportiert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.“